Abgasskandal: Scheuer verschärft Kritik an Daimler

Kaufrecht
15.10.201977 Mal gelesen
Bundesverkehrsministere Andreas Scheuer (CSU) wirft der Daimler AG im Diesel-Abgasskandal eine Salamitaktik vor.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat den Abgasskandal bei Daimler für sich entdeckt. Laut Medienbericht wundert er sich darüber, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart schon im September ein Bußgeld von 870 Millionen Euro gegen den Autobauer verhängte, obwohl laufende Ermittlungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) noch nicht abgeschlossen waren. Scheuer: "Warum sind diese Bescheide vom Land schon ausgestellt worden, obwohl in der laufenden Untersuchung weitere manipulierte Fahrzeuge entdeckt wurden?"

Das KBA hatte vergangene Woche dem Unternehmen nach Abschluss eines Anhörungsverfahrens zu Fahrzeugen mit bestimmtem Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 einen Rückruf-Bescheid für Europa ausgestellt. Daimler muss nun 260.000 Fahrzeuge des Vorgängermodells des aktuellen Sprinters wegen einer illegalen Abschaltvorrichtung zurückrufen. Eine Computerfunktion für die Steuerung des Sprintermotors OM651 sorgt dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur beim gesetzlichen Prüfzyklus eingehalten wird und im normalen Straßenverkehr.

Gegen die Anordnung des Rückrufes will das Unternehmen nach eigenen Angaben jedoch Widerspruch einlegen. Da die Abschaltvorrichtung als regelkonform angesehen werde. Unabhängig davon werde das Unternehmen weiterhin "vollumfänglich" mit der Behörde kooperieren, heißt in einer Stellungnahme. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kritisierte die Reaktion von Daimler auf die erneute Rückrufaktion: "Die Trickserei muss aufhören. Nach schon zwei vergangenen amtlichen Rückrufen seit Herbst 2018 mit bereits 835.000 Fahrzeugen ist das keine Kooperation, sondern Salamitaktik."

 

Daimler versinkt mit dem neuen Rückruf noch tiefer im Sumpf des Abgasskandals. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, 23 O 127/18, hatte das Landgericht bereits im Juni die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5 verurteilt. Das Gericht warf der Daimler AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.  Auch im Juni reagierte das KBA auf die Verstrickungen von Daimler im Abgasskandal. Auf Anordnung des KBA musste Daimler unverzüglich 60.000 Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 zurückrufen.