Zum zweiten Mal eine Überraschung aus Augsburg in Sachen Diesel-Skandal

Kündigung von Bausparverträgen
03.01.2019419 Mal gelesen
Volle Kaufpreisrückzahlung ohne Abzug von Nutzungsersatz, d.h. keine Entschädigung der Bank für die gefahrenen Kilometer bzw. für den Gebrauch des PKW. Das Landgericht Augsburg hat nun schon zum zweiten Mal VW verurteilt, dem Käufer die volle Kaufpreissumme zurück zu zahlen.

Volle Kaufpreisrückzahlung ohne Abzug von Nutzungsersatz, d.h. keine Entschädigung der Bank für die gefahrenen Kilometer bzw. für den Gebrauch des PKW.

Das Landgericht Augsburg hat nun schon zum zweiten Mal VW verurteilt, dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs die volle Kaufpreissumme nebst Zinsen zurück zu zahlen, und zwar ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Andere Gerichte haben entschieden, dass der Bank eine Entschädigung für die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilometern zusteht. Nicht so das Landgericht Augsburg: Bereits mit Urteil vom 14.11.2018 (Az. 021 O 4310/16) hatte das Landgericht so entschieden. Nun fällte es am 05.12.2018 (Az. 021 O 3267/17) abermals ein Urteil, welches keine Anrechnung einer Nutzungsentschädigung oder für den Gebrauch des PKW ?s vorsieht. Das Gericht beurteilt die Manipulation von Abgasgrenzwerten als sittenwidriges Verhalten im Sinne des § 826 BGB. Aufgrund dessen ist das Augsburger Gericht der Meinung, dass der Kläger nicht zum Nutzungsersatz verpflichtet ist, weil dies dem Gedanken des Schadensersatzes nach einer sittenwidrigen Schädigung widerspreche.

Auch  weitere  Gerichte haben  für  den Käufer  entschieden.  Sowohl das  Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Osnabrück wie auch das Landgericht Berlin und das Landgericht Münster.  Zahlreiche  weitere Gerichte  stützen diese Linie (jedoch mit Nutzungsentschädigung).  Diese Urteile ermöglichen es Ihnen, sich erfolgreich gegen den Hersteller und Verkäufer mangelhafter Fahrzeuge zu wenden.

 

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