Abgasskandal Opel: Verwaltungsgericht bestätigt Rückrufe – Ansprüche der Autokäufer

Rechtsanwalt Simon Bender
12.11.2018102 Mal gelesen
Nach Auffassung des VG Schleswig sprechen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass Opel Diesel-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen vermarktet hat. Dies betrifft die Modelle Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi.

Die Rückrufe des Kraftfahrbundesamtes (KBA) wegen Abschalteinrichtungen gegen Opel sind sofort zu vollziehen. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht auf einen Eilantrag der Opel Automobile GmbH per Beschluss vom 09.11.2018 (Aktenzeichen 3 B 127/18). Der Eilantrag der Opel Automobile GmbH richtete sich gegen den Zwangsrückruf von Fahrzeugen mit Diesel-Motoren. Dieser betrifft die Modelle Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi.  

Mit Bescheid vom 17.10.2018 ordnete das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf und die sofortige Vollziehung an. Die Opel Automobile GmbH wurde danach verpflichtet, unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen und die Motorsteuerungssoftware zu ändern. Eine freiwillige Rückrufaktion von Opel erachtete das Kraftfahrbundesamt als nicht ausreichend, da diese sich zeitlich sehr verzögere.

Das Verwaltungsgericht hat den Bescheid über den Rückruf zunächst vorläufig geprüft (sog. summarische Prüfung). Die Rechtslage hat das Gericht noch nicht abschließend beurteilt. Hingegen sah das Gericht "schwerwiegende Anhaltspunkte" dafür gegeben, dass Opel bei den betroffenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut habe. Die Auffassung des KBA sei daher eher zutreffend und der Rückruf zu vollziehen. Der mit dem Rückruf eintretende Reputationsschaden für Opel sei nach Auffassung des Gerichts bereits eingetreten. Dies begründete das Gericht mit dem Einbau einer unzureichenden Technik in die Motoren der Fahrzeuge.  Das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge überwiege. Das Gericht betonte, dass ein schnelles Handeln auch zur Verbesserung der Luftqualität geboten sei und verwies auf die hohe Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter Umwelt und Gesundheit.

Ob der Bescheid tatsächlich rechtmäßig ist, wird erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geklärt werden. Dabei wird sich die abschließende Entscheidung zumindest am Beschluss im Eilverfahren orientieren. Entscheidend wird also sein, ob Opel den Vorwurf der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausräumen kann. Dies ist nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte zu bezweifeln.

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