Abgasskandal: LG Frankfurt am Main verurteilt Autohändler zur Rücknahme eines VW Passat

ARES Rechtsanwälte
09.02.2018102 Mal gelesen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein Autohaus verurteilt, einen Autokauf rückabzuwickeln. Das Fahrzeug wies eine unzulässige Abschalteinrichtung auf.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat erneut ein Autohaus verurteilt, einen Autokauf wegen des Abgasskandals rückabzuwickeln. Das Landgericht geht aufgrund der Manipulation der Motorsteuerung des Fahrzeugs von einem Mangel am Fahrzeug aus. Dieser Mangel berechtigte den Käufer des Fahrzeugs, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktz. 2-21 O 169/17, Urt. v. 23.01.2018). Das Urteil ist von den ARES Rechtsanwälten erstritten worden.

Der Käufer eines VW Passat 2.0 TDI erwarb das Fahrzeug als Gebrauchtwagen im Jahr 2015. Als er vom Abgasskandal im Jahr 2016 erfuhr, erklärte der Käufer zunächst selbst den Rücktritt vom Kaufvertrag. Im Nachgang räumte er dem Autohaus eine Nachfrist ein, ein akzeptables Angebot zu unterbreiten. Nachdem dies unterblieb, ließ der Käufer mit anwaltlichem Schreiben vom November 2016 erneut den Rücktritt erklären. Nachdem das Autohaus eine Rückabwicklung des Kaufvertrages verweigerte, erhob der Käufer die Klage.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass das Autohaus nicht rechtzeitig Maßnahmen ergriffen hat, den Mangel am Fahrzeug zu beseitigen. Die vom Käufer gesetzte zweimonatige Frist sah das Gericht als ausreichend an. Der Einwand, die Frist sei zu kurz, weil eine Vielzahl von Fahrzeugen von einer Abschalteinrichtung befreit werden müsse, rechtfertige eine längere Frist nicht. Der Käufer dürfe zudem befürchten, dass sein Fahrzeug infolge eines Software-Updates nachhaltig negativ beeinträchtigt werden könnte. Damit war nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Pflichtverletzung gegeben und der Rücktritt berechtigt.

Andere Urteile fallen noch kundenfreundlicher aus. So verlangt das Oberlandesgericht Hamm für einen wirksamen Rücktritt keine vorherige Fristsetzung durch den Kunden. Eine Fristsetzung ist nach Auffassung des OLG nicht erforderlich, weil eine Nachbesserung des Fahrzeugs per Update  nicht zumutbar ist. Deshalb erachtet das Oberlandesgericht Hamm Klagen gegen Autohändler auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des  Fahrzeugs ohne eine gesetzte Frist an den Händler ebenso für begründet.  Entsprechend schätzt das Oberlandesgericht Hamm eine Nachbesserung des Fahrzeugs per Update als unzumutbar ein. Danach ist ein Rücktritt ohne Fristsetzung gerechtfertigt (vgl. Pressemitteilung des OLG Hamm vom 11.01.2018, Aktz. 28 U 232/16).

Die ARES Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit Autokäufer und Aktionäre im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal. Gerne geben wir Ihnen eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten zur Rückabwicklung des Kaufs oder des Leasingvertrages eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges. Nehmen Sie zu uns unverbindlich Kontakt auf.