Volkswagen AG Abgasskandal: Grenzwertüberschreitung auch nach Software-Update

Kaufrecht
07.06.201742 Mal gelesen
Nach dem Software-Update bei Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG sollen weiterhin die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxid überschritten werden.

Nach dem Software-Update bei Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG sollen weiterhin die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxid überschritten werden. Nach Recherchen des ZDF soll es ein internes Papier im Volkswagen-Konzern vom November 2015 geben. Danach sei für den Ausstoß an Stickoxid ein Zielwert von 540 mg/km bis 900 mg/km nach dem Update von Fahrzeugen vorgesehen, die von der Abgasmanipulation betroffen sind. Der Grenzwert für Stickoxid liegt bei der Norm Euro 5 bei 180 mg/km. Dieser Grenzwert sei allerdings auch nach dem Update nur im offiziellen Labortest einzuhalten, so das Papier.

Derzeit ist die Erkenntnislage zu Folgen des Software-Updates bei Dieselfahrzeugen widersprüchlich. Während der Volkswagen-Konzern mit Verweis auf Messungen des ADAC regelmäßig kommuniziert, dass die Grenzwerte für Stickoxid nach dem Update der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge eingehalten würden, deuten einzelne Tests auf Grenzwertüberschreitungen hin. Entsprechend hat das Berliner Emissionskontrollinstitut EKI festgestellt, dass ein getesteter VW Golf TDI Variant der Baureihe 964 auch nach dem Update immer noch Stickoxid über dem dreifachen des Grenzwertes ausstoße. Dieser Wert entspräche der angeblichen internen Zielvorgabe im vom ZDF angeführten Papier. Daneben wird auch über weitere negative Folgen des Updates berichtet. So hatte die Zeitschrift Auto Motor Sport bei einem Volkswagen Amarok einen Anstieg des Benzinverbrauchs nach der Umrüstung festgestellt. Darüber hinaus beklagen laut Auto Bild Volkswagen-Kunden vereinzelt Defekte am Abgasrückführungssystem nach der Durchführung des Updates durch den Volkswagen-Konzern.

Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte stützen die genannten Umstände die Position von Verbrauchern, um die Nachbesserung der vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge als unzumutbar abzulehnen. Kurz nach dem Update auftretende Unregelmäßigkeiten stärken nicht das Vertrauen in eine redliche und im Interesse des Fahrzeugeigentümers vorgenommene Nachbesserung. Diese Ansicht wird bereits durch einige Gerichte gestützt. So hat das Landgericht Krefeld mit Urteil vom 14.09.2016, Aktz 2 O 72/16 entschieden, dass eine Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nicht zumutbar ist, wenn und solange zu befürchten ist, dass sich dadurch der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs oder dessen Kraftstoffverbrauch erhöht oder die Motorleistung vermindert. Der plausible Verdacht ist nach Auffassung des Gerichts ausreichend. Auch das Landgericht München II nimmt unklare Auswirkungen des Updates auf den Alltagsgebrauch zum Anlass, das Update für den Fahrzeuginhaber als unzumutbar einzustufen. (LG München II, Urteil vom 15. November 2016, Aktz. 12 O 1482/16).

Die ARES Rechtsanwälte vertreten neben Aktionären der Volkswagen AG auch Fahrzeuginhaber gegen die Volkswagen AG bzw. gegenüber Verkäufern betroffener Fahrzeuge.