VW-Abgasskandal: Ermittlungen gegen Vorstände lassen Geschädigte hoffen

ARES Rechtsanwälte
23.02.201851 Mal gelesen
Die Staatsanwaltschaft München II hat im VW-Abgasskandal ihre Ermittlungen auf zwei Vorstände der Audi AG ausgeweitet. Die nunmehr betroffenen Vorstandsmitglieder waren jeweils in die Motorenentwicklung eingebunden.

Die Staatsanwaltschaft München II hat im VW-Abgasskandal ihre Ermittlungen auf zwei Vorstände der Audi AG ausgeweitet. So sind nach Presseberichten die Wohnungen des ehemaligen Vorstands Herrn Stefan Knirsch und des Vorstands Herrn Ullrich Hackenberg durchsucht worden. Damit ist von konkreten Anhaltspunkten auszugehen, dass auch Vorstandsmitglieder der Audi AG vor September 2015 Kenntnis vom Abgasskandal hatten.

Die weiteren Ermittlungen nähren Hoffnungen, dass hieraus weitere Erkenntnisse für geschädigte Aktionäre und Fahrzeuginhaber erwachsen.

Die nunmehr betroffenen Vorstandsmitglieder waren jeweils in die Motorenentwicklung eingebunden. Ullrich Hackenberg, Entwicklungs-Vorstand bei der Audi AG ab Juli 2013, wurde im Dezember 2015 beurlaubt. Er gilt als enger Vertrauter des ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn. Zudem ist Herr Ullrich Hackenberg im Musterverfahren der Aktionäre der Volkswagen AG wegen erlittener Kursverluste als Zeuge benannt. Stefan Knirsch war seit Mai 2013 Leiter der Aggregatentwicklung und stieg im Januar 2016 in den Vorstand auf. Diesen verließ er im September 2016 wieder. Knirsch wird dahingehend belastet, bereits im Oktober 2013 Kenntnis von verbotener Software in Audi-Fahrzeugen in den USA gehabt zu haben. So soll er von Audi-Mitarbeitern am 11.10.2013 eine entsprechende Risikoeinschätzung über Verstöße gegen US-Gesetze wegen Abschalteinrichtungen erhalten haben.

Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft sind richterlich anzuordnen. Zwingende Bedingung für solche Hausdurchsuchungen ist es, dass hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Vage Indizien oder Vermutungen reichen nicht aus, um Durchsuchungen richterlich anordnen zu können.  

Sollte sich der jeweilige Verdacht bestätigen, steigen die Chancen von Aktionären, ihre Schadenersatzansprüche wegen entstandener Kursverluste der VW-Aktie erfolgreich erstreiten zu können. So könnte sich die These verdichten, dass auch der Vorstand der Volkswagen AG früher Kenntnis vom Abgasskandal hatte.

Auch Fahrzeuginhaber der Marke Audi, die eine Rückabwicklung ihres Kaufes gegen den Hersteller in Betracht ziehen, haben damit gegen die Audi AG weitere mögliche Belege zur Hand.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertritt vom Abgasskandal betroffene Aktionäre und Fahrzeuginhaber gerichtlich und außergerichtlich.