Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wird aufgelöst und abgewickelt

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wird aufgelöst und abgewickelt
10.12.2013482 Mal gelesen
Die Schließung des Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt (WKN: SEB1AA) mündet in dessen Auflösung. Dies gab das Fondsmanagement Anfang Dezember 2013 bekannt.

Fast zwei Jahre nach der Schließung der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (ISIN der Anteilsklassen: DE000SEB1AD3 und  DE000SEB1AA9) hat das Fondsmanagement im Dezember 2013 über dessen Zukunft entschieden: Der Fonds wird aufgelöst und in den kommenden Jahren abgewickelt. Dasselbe Schicksal wiederfährt auch den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (ISIN der Anteilsklassen: DE000SEB1AN2 und DE000SEB1AM4) und Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return (ISIN der Anteilsklassen: DE000SEB1AG6 und  DE000SEB1AB7).

 

Krise der offenen Immobilienfonds setzte dem Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt zu

 

Das Fondsmanagement des Santander Kapitalprotekt P führt zu dem Hintergrund der jetzt beschlossenen Auflösung aus, dass wegen der Auflösungen von Zielfonds mit einer nachhaltigen Wiederaufnahme der Anteilsrücknahme und -ausgabe nicht mehr gerechnet werden könne. Damit wirkt der Grund für die Schließung des Dachfonds fort: Die Probleme der offenen Immobilienfonds, in welche der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investiert, hatten die Liquiditätsreserven des Dachfonds schwinden lassen, was Anfang Januar 2012 zur Schließung führte. In den Jahren 2010 bis 2012 waren zahlreiche offene Immobilienfonds aufgelöst worden, darunter auch Zielfonds des Dachfonds wie die Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal, AXA Immoselect und weitere.

 

Nach der Auflösung des Dachfonds soll die Abwicklung bis zum 30.06.2017 andauern. Im Rahmen der Abwicklung sollen an die Anleger die Ausschüttungen weitergereicht werden, die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P aufgrund der Abwicklung seiner Zielfonds erhält. Das Fondsmanagement kündigte an, dass im kommenden Januar zunächst die vorhandenen flüssigen Mittel des Dachfonds an die Anleger ausgeschüttet werden sollen. Bei den hieran anschließenden Ausschüttungen kommt darauf an, wie sich die Abwicklung der Zielfonds gestaltet.

 

Die nun mitgeteilte Auflösung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P führte bereits zu ersten Anfragen von Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Doch auch die in den Wochen zuvor eingehenden Anfragen deuteten darauf hin, dass sich die Anleger des Dachfonds für ihre rechtlichen Optionen interessieren. Ein häufiges Anliegen dieser Anfragen ist die Frage, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten den Anlegern des Dachfonds offenstehen, weil Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P das Gefühl haben, dass sie bei der Entscheidung, an der "Vorgängerin" SEB Vermögensverwaltung oder dem Dachfonds teilzunehmen, falsch beraten wurden. Diese Fragstellung wird im Zuge der Auflösung - die für nicht wenige Anleger überraschend sein dürfte - wohl weiterhin brisant bleiben.

 

Anleger des Dachfonds erkundigten sich bereits in den vergangenen Wochen nach ihren rechtlichen Optionen

 

Haben Anleger Zweifel an der damaligen Beratung - vielleicht auch deshalb, weil sie nichts von der Möglichkeit der Schließung und Auflösung erfuhren - sollte die Anlageberatung überprüft werden. Passierten bei der Beratung durch den Bankberater Fehler, liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor.

 

Eine solche fehlerhafte Beratung kann nicht nur dann vorliegen, wenn der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P nicht zu den Anlagezielen passt, sondern beispielsweise auch dann, wenn Anlegern nicht erklärt wurde, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

 

Welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Total Return P.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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