Nach den Angaben der Behörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Anleger sollten entsprechende Angebote deshalb besonders kritisch prüfen.
Der Markt für Tages- und Festgeldanlagen erfreut sich seit dem Anstieg des Zinsniveaus wieder großer Beliebtheit. Gleichzeitig nutzen Betrüger die steigende Nachfrage, indem sie professionell gestaltete Internetseiten erstellen und vermeintlich attraktive Festgeldangebote präsentieren. Für Verbraucher ist häufig kaum erkennbar, ob tatsächlich ein reguliertes Unternehmen hinter einem Angebot steht oder ob lediglich der Anschein eines seriösen Finanzdienstleisters erzeugt werden soll.
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FestgeldKompass – FMA veröffentlicht öffentliche Warnung
Die österreichische Finanzmarktaufsicht warnt aktuell vor Angeboten von FestgeldKompass. Nach der veröffentlichten Warnmeldung tritt der Anbieter insbesondere über die Internetseite festgeldkompass.com auf. Daneben werden unter anderem die E-Mail-Adressen info@festgeldkompass.com sowie alfred@festgeld24-info.com verwendet. Als Unternehmenssitz wird Zürich angegeben.
Nach den Feststellungen der FMA besitzt der Anbieter jedoch keine Berechtigung, konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen beziehungsweise Bankgeschäfte in Österreich anzubieten. Anleger sollten derartige Warnungen ernst nehmen und sich vor einer Investition umfassend über die Zulassung eines Unternehmens informieren.
FestgeldKompass – Wie solche Festgeldangebote häufig präsentiert werden
Internetseiten, die Festgeldanlagen vermitteln möchten, legen regelmäßig großen Wert auf einen professionellen Außenauftritt. Häufig finden sich modern gestaltete Internetseiten, vermeintliche Kundenbewertungen sowie detaillierte Informationen zu Zinssätzen, Laufzeiten und Einlagensicherung.
Nicht selten wird außerdem mit folgenden Argumenten geworben:
- besonders hohe Festgeldzinsen,
- angebliche Kooperationen mit bekannten Banken,
- sichere und garantierte Renditen,
- einfache Kontoeröffnung,
- persönliche Betreuung durch einen Festgeldberater,
- schnelle Auszahlung nach Ablauf der Laufzeit.
Gerade diese professionelle Darstellung kann dazu führen, dass Anleger den Eindruck gewinnen, mit einem etablierten Finanzdienstleister zu kommunizieren.
FestgeldKompass – Typischer Ablauf aus vergleichbaren Betrugsfällen
Nach den Erfahrungen aus zahlreichen vergleichbaren Sachverhalten beginnt der Kontakt oftmals über ein Vergleichsportal oder eine Werbeanzeige im Internet.
Interessenten hinterlassen ihre Kontaktdaten und werden kurze Zeit später telefonisch oder per E-Mail kontaktiert. Dabei stellen sich die Ansprechpartner häufig als erfahrene Anlageberater oder Festgeldspezialisten vor.
Im weiteren Verlauf erhalten Anleger professionell gestaltete Vertragsunterlagen, Berechnungen der Zinserträge sowie konkrete Zahlungsanweisungen. Nicht selten werden dabei ausländische Bankverbindungen genannt, auf welche die Festgeldanlage überwiesen werden soll.
Nach Eingang der Zahlung erhalten Anleger teilweise Zugang zu einem Online-Kundenbereich oder Dokumente, die den Eindruck vermitteln sollen, dass das Festgeld ordnungsgemäß eingerichtet wurde.
In zahlreichen Fällen entstehen die eigentlichen Schwierigkeiten jedoch erst dann, wenn Anleger eine Auszahlung ihres Geldes oder der versprochenen Zinsen verlangen.
FestgeldKompass – Schwierigkeiten treten häufig bei der Auszahlung auf
Aus zahlreichen vergleichbaren Sachverhalten ist bekannt, dass Probleme oftmals erst dann entstehen, wenn Anleger ihr angelegtes Kapital oder die versprochenen Zinserträge zurückfordern.
Betroffene berichten unter anderem über:
- immer neue Verzögerungen bei der Auszahlung,
- zusätzliche Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren,
- angebliche Steuerforderungen,
- vermeintliche Geldwäsche- oder Compliance-Prüfungen,
- Aufforderungen zur Zahlung weiterer Beträge,
- plötzlich nicht mehr erreichbare Ansprechpartner.
Teilweise wird erklärt, dass eine Auszahlung erst nach Begleichung weiterer Kosten erfolgen könne. Als Begründung werden beispielsweise internationale Überweisungsgebühren, Freischaltungskosten oder angebliche Versicherungsleistungen genannt.
Erfahrungsgemäß führen solche zusätzlichen Zahlungen jedoch nicht zwangsläufig dazu, dass Anleger ihr investiertes Kapital tatsächlich zurückerhalten.
FestgeldKompass – Vorsicht vor immer neuen Nachforderungen
Ein wiederkehrendes Merkmal vieler Festgeldbetrugsfälle besteht darin, dass Geschädigte nach ihrer ersten Investition erneut kontaktiert werden.
Dabei behaupten die Ansprechpartner häufig, es seien weitere Voraussetzungen zu erfüllen, bevor eine Auszahlung erfolgen könne. Genannt werden beispielsweise:
- Kapitalertragsteuer,
- Quellensteuer,
- Bearbeitungsgebühren,
- Überweisungskosten,
- Sicherheitsleistungen,
- Identitäts- oder Compliance-Gebühren,
- Freigabekosten.
Die Erfahrung zeigt, dass sich diese Forderungen häufig wiederholen und nach jeder Zahlung neue Gründe genannt werden, weshalb eine Auszahlung weiterhin nicht möglich sei.
FestgeldKompass – Internationale Zahlungswege erschweren die Rückverfolgung
Gerade bei Festgeldbetrugsfällen werden Anleger häufig aufgefordert, ihre Einzahlungen auf Konten im Ausland zu überweisen.
Von dort werden die Gelder oftmals kurzfristig auf weitere Bankverbindungen innerhalb verschiedener Staaten weitergeleitet. Dadurch wird die Nachverfolgung der Zahlungsströme erheblich erschwert.
Je schneller entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, desto größer kann die Chance sein, Zahlungswege nachvollziehen und gegebenenfalls noch vorhandene Vermögenswerte sichern zu können.
FestgeldKompass – Was betroffene Anleger jetzt beachten sollten
Wer bereits Geld im Zusammenhang mit FestgeldKompass überwiesen hat oder aktuell zur Zahlung aufgefordert wird, sollte den Sachverhalt sorgfältig dokumentieren.
Hierzu gehören insbesondere:
- sämtliche Kontoauszüge,
- Überweisungsbelege,
- E-Mails,
- Vertragsunterlagen,
- Messenger-Nachrichten,
- Telefonnummern,
- Namen der Ansprechpartner,
- Bildschirmfotos des Kundenbereichs.
Außerdem empfiehlt es sich,
- keine weiteren Zahlungen vorzunehmen,
- sämtliche Kommunikationsunterlagen aufzubewahren,
- die Hausbank möglichst zeitnah zu informieren,
- den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen.
Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann eine schnelle Reaktion von Bedeutung sein.
FestgeldKompass – Warnung vor sogenannten Recovery-Angeboten
Nicht selten melden sich nach einem bereits eingetretenen Schaden weitere Personen bei den Geschädigten.
Diese geben sich beispielsweise als Ermittlungsunternehmen, Rückholungsdienstleister, Blockchain-Spezialisten oder internationale Rechtsberater aus und behaupten, das verlorene Geld kurzfristig zurückholen zu können.
Vor Beginn der angeblichen Rückholung werden jedoch häufig erneut Gebühren oder Vorschüsse verlangt.
Auch hierbei kann es sich um einen sogenannten Recovery Scam handeln, bei dem bereits geschädigte Anleger nochmals zu Zahlungen bewegt werden sollen.
FAQ zu FestgeldKompass
Warum hat die FMA vor FestgeldKompass gewarnt?
Nach den Feststellungen der österreichischen Finanzmarktaufsicht verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen anzubieten.
Welche Internetseite nennt die Behörde?
Die Warnmeldung bezieht sich auf festgeldkompass.com.
Welche E-Mail-Adressen werden verwendet?
Nach der FMA-Warnung treten die Anbieter unter anderem mit info@festgeldkompass.com sowie alfred@festgeld24-info.com auf.
Sollten zusätzliche Gebühren vor einer Auszahlung gezahlt werden?
Zusätzliche Zahlungsaufforderungen sollten sorgfältig überprüft werden. Vor weiteren Überweisungen empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts.
Was sollten Betroffene tun?
Empfehlenswert ist es, sämtliche Unterlagen und Zahlungsnachweise zu sichern, keine weiteren Zahlungen vorzunehmen und mögliche rechtliche Schritte prüfen zu lassen.
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