CapitalCoreTechnologie: BaFin warnt – Geld nach Trading-Betrug sichern

25.06.2026 12 Mal gelesen
BaFin warnt vor CapitalCoreTechnologie. Bleiben Auszahlungen aus oder wird weiteres Geld verlangt, sollten Betroffene ihre Rückforderungsansprüche prüfen.

Stand: 22.06.2026 – Haben Sie über cctechnologie(.)com investiert oder wurden über trading.cctgate(.)net in Trades gedrängt? Dann sollten Sie unverzüglich reagieren. Die BaFin hat am 22.06.2026 ausdrücklich vor CapitalCoreTechnologie gewarnt. Betroffene berichten von verweigerten Auszahlungen und erheblichem Druck, weiteres Geld nachzuschießen. Der folgende Beitrag zeigt, wie die Masche funktioniert und welche Schritte zur Rückgewinnung Ihrer Einlagen möglich sind.

 

Erfahrungen mit CapitalCoreTechnologie: Scheinbare Professionalität als Täuschungsinstrument

Viele Schilderungen Betroffener ähneln sich stark. Zu Beginn wirkt alles vertrauenswürdig: eine optisch ansprechende Plattform, angebliche Berater und Kontostände mit hohen Gewinnen. Diese Darstellung dient jedoch lediglich als Kulisse. Auch die angegebene Anschrift in London (68 Upper Thames St., EC4V 3BJ) sowie E-Mail und Telefonnummer vermitteln Seriosität, verfolgen aber vor allem ein Ziel: weitere Einzahlungen zu veranlassen.

 

BaFin-Warnung: Ein deutliches Signal

Die Finanzaufsicht hat am 22.06.2026 öffentlich vor dem Anbieter gewarnt. Daraus ergibt sich, dass keine Erlaubnis nach § 32 KWG vorliegt und Finanzdienstleistungen unerlaubt erbracht werden. Eine solche Einstufung ist ein erhebliches Warnzeichen und sollte keinesfalls ignoriert werden.

 

Warum Auszahlungen ausbleiben

Ein typisches Muster zeigt sich auch hier: Auszahlungswünsche werden hinausgezögert oder an neue Bedingungen geknüpft. Gefordert werden angebliche Steuern, Provisionen oder Sicherheitsleistungen. Diese Forderungen sind Teil des Systems. Wer zahlt, wird häufig zu weiteren Überweisungen gedrängt. Rechtlich spricht man von Anlagebetrug, wenn durch bewusst falsche Angaben Geld erschlichen wird.

 

Die Bedeutung der genutzten Bankkonten

Damit die Gelder fließen können, werden reale Konten bei bestehenden Banken eingesetzt. Über diese Konten wird das Geld weitergeleitet, was regelmäßig den Verdacht der Geldwäsche (§ 261 StGB) begründet. In der Praxis werden die Kontoinhaber ermittelt und Ansprüche etwa aus § 812 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB geltend gemacht, um Vermögenswerte zurückzuführen.

 

Hintergründe zur Plattformstruktur

Die Domain cctechnologie(.)com wurde Ende März 2026 registriert, zusätzlich kommt die Subdomain trading.cctgate(.)net zum Einsatz. Diese Konstruktion zeigt, wie flexibel die Betreiber vorgehen. Häufig stehen hinter solchen Angeboten arbeitsteilig organisierte Gruppen, was unter Umständen auch strafrechtlich als kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) eingeordnet werden kann.

 

Einordnung: Klassischer Trading-Betrug

In der Gesamtbetrachtung ergibt sich ein klares Bild. Fehlende Zulassung, behördliche Warnung und typische Abläufe sprechen eindeutig für ein betrügerisches Modell. Die Berichte der Anleger bestätigen dieses Muster.

 

Was Betroffene jetzt tun sollten

  • Keine weiteren Überweisungen tätigen
  • Sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern
  • Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten
  • Juristische Prüfung der Ansprüche veranlassen

 

Zu beachten ist außerdem: Rückflüsse aus solchen Systemen können rechtlich heikel sein, da unter Umständen ein Geldwäscheverdacht entstehen kann.

 

Wie Sie Ihr Geld zurückfordern können

RESCH Rechtsanwälte ist seit Jahrzehnten im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und bearbeitet Fälle von Anlagebetrug und Geldwäsche. Durch die Nachverfolgung von Zahlungsströmen werden Verantwortliche identifiziert und Ansprüche durchgesetzt.

Wenn Sie Verluste im Zusammenhang mit CapitalCoreTechnologie erlitten haben, können Sie telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Online-Formular Kontakt aufnehmen. Eine rechtliche Prüfung zeigt, welche konkreten Schritte zur Rückholung Ihrer Gelder möglich sind.

 

 

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