Unwirksame Anlagebedingungen: Investmentfonds zahlten Gebühren zurück

Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds
23.05.2024796 Mal gelesen
Prozesserfolge: Anleger erhielten Vertriebsentgelte erstattet und die Zusage der vollständigen Übernahme der Kosten

In von Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, geführten Zivilprozessen haben die Kapitalverwaltungsgesellschaften der Publikumsfonds

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Anlegern für Zeiträume von teilweise bis zu etwa zehn Jahren die noch eingeforderten Vertriebsentgelte in auch vierstelliger Höhe erstattet und die vollständige Übernahme der Kosten zugesagt. Eine Erklärung für dieses Einlenken könnte die Sorge sein, dass sich Instanzgerichte künftig der vom Düsseldorfer Rechtsanwalt Jens Graf initiierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in Endentscheidungen ausdrücklich anschließen. Nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht keine Grundlage für die Entnahme von Vertriebsprovisionen vermittels einer Kostenpauschale, nach der für Verbraucher unklar ist, welche Vergütung der Verwaltungsgesellschaft geschuldet wird. Im entschiedenen Fall gab es gleich mehrere Gründe für die Annahme von Intransparenz. U. a. in Kostenpauschalen vieler Verwalter ähnlich verwendete Formulierungen.

Wie Anleger auch selbst reagieren könnten, die einbehaltene "Fondsgebühren" zurückerhalten wollen, und welche Möglichkeiten sich demnächst entwickeln sollten, erfahren Sie hier.

Nehmen Sie gern Kontakt auf oder informieren sich zum Thema hier und auf der Webseite der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwalt.

Düsseldorf, den 23.5.2024

Jens Graf, Rechtsanwalt
Alt - Niederkassel 14a, 40547 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 
Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de

www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Rechtsanwalt Jens Graf:

Rechtsanwalt Graf ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet er als Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 35jährigen Erfahrung widmet er sich mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".