Kryptowährung - Gewinn in der Steuererklärung

Kapitalertagssteuer auf Kryptowährungen - Was muss versteuert werden?
08.07.202191 Mal gelesen
Fraglich ist also, ob und wie der Handel von Kryptowährung zu versteuern ist. Regelungen zur Besteuerung gibt es momentan als Kapitalertragssteuer nicht.

In Zeiten der Pandemie erfreut sich der Handel mit Kryptowährung größerer Beliebtheit. Für den Fall einer Gewinnerzielung ergeben sich Fragen über steuerliche Konsequenzen. Wie sind sie in der Steuererklärung auszuweisen?

 

Bewertung der Kryptowährung in der Steuererklärung

Im steuerlichen Sinne ist der Handel mit Kryptowährungen, wie dem Bitcoin oder Ethereum, dem Aktienhandel nicht gleichzusetzen. Gewinne, die durch den Handel erzielt werden, unterliegen den Regelungen zu privaten Veräußerungsgeschäften und nicht der Kapitalertragsteuer. Insofern sind sie in der Steuererklärung auch als solche zu kennzeichnen. Als Beispiel für private Veräußerungsgeschäfte ist der Verkauf von Kunstwerken oder Immobilien zu nennen.

 

Wann ist die Kryptowährung - Steuer fällig?

Steuern sind grundsätzlich für alle Gewinne zu entrichten, welche durch den Handel mit Kryptowährungen erzielt werden. Dazu gehören neben dem Tausch von Kryptowährungen mit Fiatwährungen, wie dem Euro oder Dollar, auch der Tausch von Kryptowährungen untereinander, zum Beispiel Bitcoins mit Ethereum.

 

Wie ist die Kryptowährung - Steuer zu berechnen?

Wesentlich für die Berechnung der Höhe der zu zahlenden Kryptowährung - Steuer sind zwei Kriterien. Es besteht ein Freibetrag in Höhe von 600? pro Jahr. Sofern sich der Gewinn nicht auf 601? erstreckt, fallen keine Steuern an. Wichtig ist auch die Dauer für die die Kryptowährung gehalten wird. Beim häufigen Kaufen und Verkaufen kann sich die Berechnung der genauen Haltedauer als schwierig erweisen. Für die Ermittlung dieser Haltedauer werden verschiedene Methoden angewendet. Am Beispiel eines Bitcoins werden nach der FIFO-Methode diejenigen Bitcoins zuerst verkauft, welche auch zuerst angeschafft wurden. Insoweit bestimmt sich die Haltedauer nach dieser Methode an dem Bitcoin, welcher zuerst erworben wurde. Nach der anderen, der LIFO-Methode, wird der Bitcoin zuerst verkauft, der zuletzt angeschafft wurde. Dem Erklärenden steht hierbei frei, welche Methode er verwendet. Die Wahl der Methode bindet jedoch für die Zukunft.

 

Müssen Sie in der nächsten Steuererklärung Gewinne, die durch den Handel mit Kryptowährung erzielt wurden, ausweisen?

Falls Sie in Ihrer nächsten Steuererklärung Gewinne durch den Handel mit Kryptowährung ausweisen müssen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann beratend zur Seite. Sie können uns in unserer Kanzlei unter der Nummer 04202 / 638370 erreichen. Alternativ können Sie uns gerne eine Nachricht über unsere Homepage schreiben.

 

Quellen

https://www.coin.ink/fifo-lifo-bitcoin

https://taxfix.de/steuertipps/bitcoin-und-steuer/