Falschberatung durch Bank oder Sparkasse? Aktuelle Rechtslage

RA Eser
26.04.2021185 Mal gelesen
Erfahrener Fachanwalt für Bankrecht informiert, kostenlose Erstberatung

Falschberatung durch Bank und Sparkasse?

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten wegen Schadenersatz?

Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Prospektverantwortliche und weitere Anspruchsgegner stellen vor dem Risiko der Insolvenz vielfach nur noch die einzige Möglichkeit dar, das investierte Geld vollständig oder in großen Teilen zurück zuerhalten. Anleger sollten hier insoweit schnell handeln.

Für den Fall, dass eine Bank oder eine Sparkasse die Kapitalanlage vermittelt haben sollte, steigen die Rechtschancen dann nochmals deutlicher, da hier eine gefestigte Spezialrechtsprechung des Bundesgerichtshofes geschädigten Kapitalanlegern hilft.

Bereits 1993 hatte nämlich der BGH mit seinem berühmten Bond-Urteil entschieden, dass Banken und Sparkassen vollständig und zutreffend über sämtliche produktspezifischen Besonderheiten und Risiken einer Kapitalanlage aufzuklären haben.

Darüber hinaus muss die Beratung sich an den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Anlegers orientieren, also an seinen Anlagezielen und seiner Risikobereitschaft.

Die Anlageberatung muss anleger- und objektgerecht erfolgen. Es muss auch eine so genannte Geeignetheitsprüfung vorgenommen werden.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollten betroffene Anleger sich im Schadensfall von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt zeitnah über die Rechts- und Sachlage informieren und beraten lassen.

?Insoweit haben Eser Rechtsanwälte, in den letzten 16 Jahren bereits Hunderte geschädigte Anleger erfolgreich vertreten.

Vor allem Schadenersatzansprüche gegenüber beratenden Banken /Sparkassen  wurden hierbei geprüft und verjährungsunterbrechend geltend gemacht.

Schadensersatzansprüche können nur dann noch geltend gemacht werden, wenn diese nicht verjährt sind. Insoweit müssen die Anleger die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren dringend beachten.

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Auch insoweit sollten interessierte Anleger sich von einem Fachanwalt über die Verjährungsproblematik im Einzelnen informieren und beraten lassen.


Eser Rechtsanwälte vertreten hier insoweit bundesweit geschädigte Anleger außergerichtlich und gerichtlich, es wird kostenfrei auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.

?Im Einzelfall werden Eser Rechtsanwälte, dort wo das Gesetz dieses zulässt, auch auf Grundlage einer Erfolgsvereinbarung tätig.

Auf der Homepage der Kanzlei unter www.eser-law.de befindet sich weitere Infos.

?Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

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