Der WTI-Öl Future Kontrakt für Mai 2020 brach heute bis auf minus 40 Dollar ein. So etwas hat es noch nicht gegeben. Weltweit besteht ein hoher Überschuss an Ölvorräten. Die Lagerkapazitäten werden knapp. Tanker lagern ihr Öl schon off-shore. Infolge der Corona-Krise fehlen wichtige Öl-Abnehmer wie der Flugverkehr oder die vom Lock-down betroffene Industrie. Weniger Autos sind auf den Straßen unterwegs.
Zudem zeichnet sich eine "Contango"-Situation ab, d.h. länger laufende Terminkontrakte sind teurer als die kürzeren. Dies führt in der Regel zu Rollverlusten bei Rohwaren-Termingeschäften.
Betroffen sind vor allem auch Anleger von Öl-Zertifikaten und ETCs (Exchange Traded Commodities) auf WTI und/oder Brent. Hinzu kommt das Emittentenrisiko. Die meisten Derivate sind synthetisch nachgebildet, z.B. an den S&P GSCI WTI Oil Index. Dabei werden sog. Swaps eingesetzt. Diese enthalten zudem das Kontrahentenrisiko, d.h. dass der Swap-Vertragspartner ausfällt. Dies ist bei einem derart abruptem Sturz des Ölpreises nicht ausgeschlossen. Der Ölpreisverfall hat auch negative Folgen für Anleger von Ölfonds wie den Nordcapital Offshore Fonds oder den MPC und HCI Deepsea Oil Explorer Fonds.
Der aktuelle Verfall des Ölpreises betrifft auch Rohstoff-Swaps direkt, wenn z.B. der WTI als Referenzwert vereinbart wurde. Ein mittelständisches Unternehmen hatte sich durch einen Commodity Swap gegen einen steigenden Ölpreis absichern wollen (sog. Bonuszinssatz-Swap mit bedingter Zuzahlung). Alles gut, solange der Ölpreis steigt. Dann erhält das Unternehmen eine Kompensation aus dem Swapgeschäft. Fällt der Ölpreis hingegen, wird der Marktwert des Swaps immer negativer. In diesem Fall konnte dem Unternehmer geholfen werden, weil es eine Bank war, die den Swap empfohlen hatte und dabei falsch beraten hatte. Die Bank musste daher den Schaden des Unternehmers ausgleichen.
Darüber hinaus sind Ansprüche wegen möglicher Marktmanipulation und Eingriffe in den Kapitalmarkt zu prüfen. Nach Artikel 15 MAR (Marktmissbrauchsverordnung) sind Marktmanipulationen und der Versuch hierzu verboten.
Rechtsanwalt Dr. Franz-Josef Lederer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei ROESSNER aus München, sondiert gerade die zahlreichen Anfragen geschädigter Kunden. Klagen sind in Vorbereitung.
ROESSNER Rechtsanwälte ist seit über 30 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt dabei ausschließlich die Interessen geschädigter Anleger, Unternehmen und Kommunen.
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