Thomas Lloyd: CT Infrastructure Holding verweigert Auskünfte

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03.07.2019262 Mal gelesen
Thomas Lloyd: Tauziehen geht weiter. CT Infrastructure Holding Ltd. verweigert Auskünfte für ehemalige stille Gesellschafter.

Auskunftsansprüche abgelehnt

Die CT Infrastructure Holding Ltd. mit Geschäftssitz in London hat eine Anfrage der Kanzlei AdvoAdvice, die sich diesmal auf Auskunftsansprüche eines Anlegers der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH gerichtet hatte, abgelehnt.

Als Begründung wurde angeführt, dem Anleger stünden keine Ansprüche aus § 233 HGB mehr zu. Die atypisch stille Beteiligung sei im Zuge der Durchführung der Verschmelzung beendet worden, so dass keine atypisch stillen Beteilungsverhältnisse mehr bestehen würden und somit auch nicht mehr die gesetzlichen Kontrollrechte eines stillen Gesellschafters. 

Klage auf Auskunft wird vorbereitet

Der rechtsschutzversicherte Anleger wird sich dies allerdings nicht gefallen lassen und zeitnah Klage auf Auskunfterteilung einreichen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Partner bei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin, kommentiert die Antwort der Gegenseite wie folgt: "Es ist schon sehr merkwürdig, wenn die DKM GOF 01 bei der Umwandlung in die englische Limited dem deutschen Handelsregister gegenüber mitteilt, durch die Umwandlung hätten die Anleger keine Nachteile, dann aber die bisher geltenden Auskunftsrechte eines atypisch stillen Gesellschafters nach der Umwandlung nicht mehr gelten sollen. Das kann aus unserer Sicht nicht zutreffend sein. Wir werden daher nunmehr eine Klage zur Klärung dieser Rechtsansicht einreichen."

Weitere Zahlung an Anlegerin erfolgt

Unterdessen konnte AdvoAdvice einen weiteren Teilerfolg für eine Anlegerin erzielen. Diese erhielt für zwei Genussrechtsbeteiligungen vom Typ ThomasLloyd Absolute Return Fund 4J., welche jeweils zum 31.12.2016 gekündigt worden waren, Auszahlungen in Höhe von jeweils 2.298,88 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von jeweils 143,65.

Anleger, die ihre Anlage bereits zum 31.12.2016 beendet haben, sollten daher zeitnah bei der CT Infrastructure Holding Ltd. Auszahlungsansprüche geltend machen.

Sachstand zu Klageverfahren

Die Kanzlei AdvoAdvice hat unterdessen schon 17 Klagen gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. eingereicht.  Weitere Klagen für rechtsschutzversicherte Mandanten sind bereits in Vorbereitung, so dass mit mindestens 30 Klagen insgesamt zu rechnen sein dürfte, die für Anleger eingereicht werden, die von AdvoAdvice vertreten werden. Die entspricht einer Quote von etwa 1/4 der Anleger.