A380 Produktionsstopp, Auswirkungen auf Flugzeugfonds, Fachanwalt informiert über Ausstiegsmöglichkeiten

Kapitalanlagerecht
14.02.2019101 Mal gelesen
Notruf unter 0711 217 235-0

Eilmeldung: Airbus stellt die Produktion des A380 ein, Flugzeugfonds werden hierdurch weitere Verluste erleiden!

??Im Hinblick auf A380 - Flugzeugsfonds wurden betroffenen Anleger durch eine heutige Eilmeldung erschüttert.

Denn heute, am 14.02.2019, hat Airbus mitgeteilt, dass im Jahr 2021 die Produktion des größten Passagierflugzeugs der Welt , der  A380, eingestellt wird.

Damit setzt sich der Negativtrend fort, den A380 Flugzeugfonds ohnehin in den letzten Wochen und Monaten ausgesetzt waren.

Bekanntlich hatten bereits 3 Fluggesellschaften (Qantas, Emirates und Singapore Airlines) schonmitgeteilt, dass sie entweder ihre Bestellungen im Blick des Airbus A 380 stornieren oder nach Ablauf der Vertragsdauer die geleasten A380 Flugzeuge zurückgeben möchten.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sind durch die weitere Hiobsbotschaft, den A380 einzustellen, weitere und nachhaltige Verluste für Flugzeugfonds nun  vorprogrammiert.

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit zahlreiche Anleger, die sich an diversen A380 Flugzeugfonds, wie den Dr. Peters-Flugzeugfonds DS-Fonds Nr. 140 XIV, Nr. 139, 137, 136 / A380 Flugzeugfonds, beteiligt haben.

Die Produktionseinstellung des A380 wird die Aussichten der Anleger ein Teil ihres angelegten Geldes zu erhalten nochmals deutlich verschlechtern, weitere gravierende Verluste sind zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund bietet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser  allen interessierten Flugzeugfondsanlegern eine erste kostenlose telefonische Soforthilfe - 0711 217 235- 0- an!

Deutsche Anleger haben hierbei über geschlossene Fonds rund 1,6 Mrd. Euro in insgesamt 21 Airbus A380 investiert. Die Leasingnehmer dieser Flugzeuge sind aber Singapore Airlines, Air France  und  Emirates.

?Hintergründe der Misere

Viele Anleger fragen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser nach den Gründen der aktuellen Schieflage.

Diese sind leicht erklärt.

?Denn insoweit müssen die Anleger beachten, dass die Grundlaufzeit des Leasings  bei allen A380 Flugzeugfonds kürzer ist als die vertragliche Laufzeit der Fonds also der Kommanditbeteiligung.

?Das Leasing des A380 Flugzeugs ist für die 3 genannten Fluggesellschaften nicht mehr lukrativ, so dass sie von ihren vertraglichen Verlängerungsoptionen keinen Gebrauch machen.

?Der A380 hat sich bei Fluggesellschaften als weitaus weniger beliebt erwiesen als bei Passagieren. Dies spiegelt sich unter anderem auch an deutlich gesunkenen Zweitmarktkursen für geschlossene A380-Fondsanteile wider.

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Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

?So können sich Anleger vor Kapitalverlust schützen, Rückabwicklung über Vertrieb und Prospektverantwortlichen!!!

??Die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser gehörten Anleger fragen hierbei nach rechtlichen Ausstiegsmöglichkeiten aus der unternehmerischen Beteiligung.

?Insoweit werden Schadenersatzansprüche bzw. Rückabwicklungsansprüche in verschiedene Richtungen geltend gemacht. Z.B. gegen die Vermittler und Berater als auch gegen die Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschafter und Treuhänder.

Ein begründeter Schadensersatzanspruch auf Seiten des Anlegers führt zu einer 100-prozentigen Rückabwicklung der Beteiligung.

??Hierbei werden u. a. folgende Fragen der Anleger gestellt:

Besteht eine Möglichkeit der Rückabwicklung gegen beratende Banken und Sparkassen, freie Vermittler, Prospektverantwortliche und Gründungsgesellschafter? Welche Fristen sind zu beachten?

?Besteht nach den Gesellschafterverträgen die Gefahr einer Nachschusshaftung wegen zugeflossener Ausschüttungen?

Dies kann Rechtsanwalt Eser, abhängig von dem Einzelfall, grundsätzlich bestätigen.

?Denn sowohl ein bankmäßig gebundener Berater als auch ein freier Berater müssen anleger- und objektgerecht beraten und aufklären.

?Das heißt der Berater muss zutreffend über sämtliche Risiken und Nachteile, Provisionen und weichen Kosten aufklären.

Zudem darf der Berater kein Produkt vermitteln welches mit den Anlagezielen des Anlegers nicht übereinstimmt, wie Sicherheit und Kapitalerhalt. Auch eine Anlage für die Altersvorsorge ist hier nicht geeignet.

 

Schnelles Handeln erforderlich, drohende Verjährung

Nachdem zum Jahresende 2019 die Verjährung der Ansprüche droht, empfiehlt Rechtsanwalt Eser, sich zeitnah von einem erfahrenen und versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechtinformieren und gegebenenfalls vertreten zu lassen.

Für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung kann hier der Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen oder der Fragebogen der Kanzlei verwendet werden. Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.

?Hierzu gehört auch die Einholung einer Kostenschutzzusage bei einer Rechtsschutzversicherung.

??Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser betreut persönlich die vorgelegten Fälle. Herr Rechtsanwalt Eser vertritt seit nunmehr fast 15 Jahren bundesweit Anleger wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung und Prospekthaftung. Im Studiengang Finanzdienstleistungen ist er auch nebenberuflich als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig.

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