Existieren die P&R Container? – Anleger müssen weiter zittern 

p&r container insolvenz
08.05.2018107 Mal gelesen
Schlechte Nachrichten für P&R Container Anleger. Aktuell berichtet auch die Süddeutsche Zeitung über eine Beobachtung, die auch wir schon bei unseren Mandanten machen mussten: bei der Vielzahl der P&R Anleger findet sich rein gar kein Hinweis darauf, welche Container denn den Anlegern gehören

München, den 08.05.2018 - Beinahe im wöchentlichen Rhythmus erreichen Anleger der P&R Container - Gesellschaften schlechte Nachrichten. "Aktuell berichtet auch die Süddeutsche Zeitung über eine Beobachtung, die auch wir schon bei unseren Mandanten machen mussten: bei der Vielzahl der P&R Anleger findet sich rein gar kein Hinweis darauf, welche Container denn den Anlegern angeblich gehören." berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
 
Frachtcontainer erhalten bei ihrer Herstellung eine individuelle Containernummer, ähnlich der Fahrgestellnummer eines Autos, mit der der Container immer individuell und eindeutig identifiziert und nachverfolgt werden kann, egal wo er sich gerade im Einsatz befindet. Doch eine solche Containernummer sucht man in den Unterlagen der Anleger meist vergeblich. Üblicherweise heißt es in den Kauf- und Verwaltungsverträgen z.B: der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH etwa, dass der Investor "50 Stück Container vom Typ ST13102G" kaufen würde, die dann von der P & R Vertriebs- und Verwaltungs GmbH verwaltet und vermietet würden. Dieser Vertrag ist in etwa so präzise wie die Angabe, jemand würde "50 VW Golf" kaufen, die er aber nie zu Gesicht bekommt, sondern die sich "vermietet" auf den Straßen Deutschlands bewegen würden.
 
Inzwischen zweifelt sogar der Insolvenzverwalter der P&R Gesellschaften, Michael Jaffé daran, das Eigentum der Container einzelnen Anlegern zuordnen zu können, wenn denn überhaupt so viele Container im Bestand der P & R vorhanden sind, wie auf dem Papier bescheinigt ("verkauft" wurden 1,2 Millionen Container). Die Frage, ob die Container tatsächlich existieren, könnte für Anleger auch zu einem steuerlichen Nachspiel und bösen Erwachen führen. Der Hintergrund: die Kosten für den Betrieb der Container wie auch eine Pauschale für deren Abnutzung kann steuerlich geltend gemacht werden. Stellt sich nun heraus, dass die Container der Anleger nur auf dem Papier existierten, wird das Finanzamt um eine Neueinreichung der Steuererklärungen bitten und Anlegern drohen teils hohe Nachzahlungen.
 
Rechtsanwalt Thorsten Krause meint abschließend: "Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt eine Vielzahl von P R Geschädigten. Gern prüfen wir auch Ihre Möglichkeiten."

Weitere Links: https://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/p-und-r/pr-container-insolvenz-service/