M/S "Fabian" GmbH & Co. KG

Kapitalanlagerecht
28.03.2018111 Mal gelesen
Betroffene Anleger sollten sich schnellstmöglich über ihre Rechte beraten lassen

Betroffene Anleger der M/S "Fabian" GmbH & Co. KG sollten sich schnellstmöglich über ihre Rechte beraten lassen, bevor mögliche Schadensersatzansprüche verjähren. Die Verjährung tritt spätestens 10 Jahre nach dem Beratungsgespräch ein. Diese Frist wird taggenau berechnet. Da mit der Vermittlung der Kommanditbeteiligungen im April/Mai 2008 begonnen wurde, stehen die Ansprüche jetzt unmittelbar vor dem Ende der Verjährungsfrist. Anleger, die ihre Chance wahren möchten, ihre Anlagesumme zurückzuerhalten, müssen deshalb jetzt umgehend tätig werden, um die Verjährung zu hemmen.

Der gangbare Weg ist die Durchsetzung der Ansprüche gegen Berater und Anlagevermittler. Nach Schilderung vieler Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Gasser haben die Risiken in den Anlagegesprächen bei der MS Fabian keine Rolle gespielt. Dies gilt insbesondere für die Risiken, die sich aus den dem Projekt zugrundegelegten täglichen Chartereinnahmen von 12.600 ?/18.000 $ pro Tag ergeben. Die erzielbaren Charterraten sind für die Anlage in einen geschlossenen Schiffsfonds das entscheidende Kriterium. Da es sich um ein bankfinanziertes Projekt handelt, sind daraus Zinsen und Tilgung sowie die Personal- und Betriebskosten zu bezahlen. Werden die kalkulierten Chartereinnahmen mehr als nur kurzfristig nicht erreicht, sind die Probleme vorgezeichnet. Das trifft dann leider insbesondere die Kommanditisten. Deswegen gehört die erzielbare Charterraten zu den wesentlichen Umständen des Beteiligungsobjektes. Über diese ist der Anleger von seinem Berater nach der ständigen Rechtsprechung in der Beratung zutreffend, vollständig und verständlich aufzuklären. Ist dies nicht erfolgt, haftet der Berater auf Schadensersatz.

Prognosen dürfen zwar optimistisch sein. Sie müssen jedoch zumindest vertretbar sein. Der 10-jährige Durchschnitt der täglichen Charterraten für Schiffe wie die MS Fabian lag für den Zeitraum von 1998-2008 unter 10.400 $. Rechtsanwalt Dr. Gasser ist deswegen der Auffassung, dass die in dem Prospekt zugrundegelegten 12.600 ?, die im Jahre 2008 ca. 18.000 $ entsprachen, unvertretbar waren. Die Annahme, dass derart hohe Chartereinnahmen für die nachfolgenden 19 Jahre täglich erzielt werden würden, war nach unserer Auffassung nicht vertretbar. Nach unserer Auffassung hätten die Anleger darüber im Beratungsgespräch aufgeklärt werden müssen. Aus vielen Gesprächen mit Anlegern der MS Fabian wissen wir jedoch, dass in den allermeisten Fällen der Hinweis nicht erfolgt ist.

 

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