Abgasskandal: Schadensersatzklagen der Porsche- und VW-Aktionäre – Zuständigkeit der Gerichte geklärt

Lange Verfahrensdauer im Zivilrecht – Schnellere Konfliktlösung durch Mediation
13.11.201776 Mal gelesen
Der Abgasskandal hat VW-Aktionäre empfindlich getroffen. Ebenso Porsche-Aktionäre. Und natürlich auch die Anleger, die sowohl in Volkswagen- als auch in Porsche-Aktien investiert haben.

"Die betroffenen Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Autobauer geltend machen. Allerdings sind unterschiedliche Gerichte dafür zuständig", erklärt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss.

Das Oberlandesgericht Braunschweig klärte mit Beschlüssen vom 27. Oktober 2017 (Az.: 1 W 32/17 und 1 W 33/17) welches Gericht für die Schadensersatzansprüche der Aktionäre zuständig ist. Demnach ist das Landgericht Braunschweig für Klagen der VW-Aktionäre zuständig. Klagen im Zuge des Abgasskandals Porsche-Aktionäre wegen irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen auf Schadensersatz, ist das LG Stuttgart dafür zuständig. Das gilt auch, wenn sowohl von der Volkswagen AG als auch von der Dachgesellschaft Porsche SE Schadensersatz begehrt wird.

Für die Zuständigkeit ist der Sitz des Emittenten entscheidend, da dadurch die Beweisaufnahme erleichtert werden soll. "Soweit es nur um Klagen gegen VW oder Porsche geht, ist das eindeutig. Klagen nun Aktionäre gegen beide Autobauer, ist weder das LG Braunschweig noch das LG Stuttgart alleine zuständig. Das könnte zu einer Trennung des Verfahrens führen", so Rechtsanwalt Jansen. Damit ist aber nichts zu der Frage gesagt, ob die Ansprüche der Aktionäre auf Schadensersatz bestehen, sondern nur darüber, welches Gericht dies zu entscheiden hat.

Bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche geht es im Kern um die Frage, ob die Autohersteller die Öffentlichkeit zu spät über die Abgasmanipulationen unterrichtet und damit gegen ihre Informationspflichten verstoßen haben. Nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals haben die Aktien beträchtlich an Wert verloren. "Die Schadensersatzansprüche müssen aber auch bei dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden, damit sie durchgesetzt werden können", so Rechtsanwalt Jansen.

Vom Abgasskandal geschädigte Aktionäre haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Angesichts immer neuer Vorwürfe im Abgasskandal und diversen Rückrufaktionen, z.B. für den Porsche Cayenne und möglicherweise für den VW Touareg, geht Rechtsanwalt Jansen davon aus, dass sich die Wertpapiere von diesem Imageverlust der Autobauer nicht so schnell erholen werden.

 

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/kapitalanlagerecht