Nachdem die Liquidation der DSK Leasing GmbH & Co. KG i.L. zum 25.08.2016 nach fast vier Jahren beendet wurde und die Gesellschaft "gelöscht" ist, hätte man meinen können, dass Anleger der DSK Leasing einen Schlussstrich unter diese Beteiligung hätten ziehen können.
Dem ist aber nicht so!
Aktuell werden die Anleger der DSK Leasing mit Schreiben der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen unter Fristsetzung bis zum 08.05.2017 aufgefordert, Ausschüttungen an die DSK Verwaltung GmbH zurück zu bezahlen.
Diese Forderung versucht die ehemalige Mitgesellschafterin mit angeblich erheblichen eigenen Aufwendungen - ohne Nachweis - im Zusammenhang mit der Liquidation zu begründen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wurde bereits von einigen Anlegern mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dieser höchst überraschenden und rechtlich wohl schwer zu begründenden Forderung beauftragt.
Betroffenen Anlegern wird zunächst angeraten, die geltend gemachte Forderung nicht zu bezahlen und sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Es spricht viel dafür, dass die Forderung nicht bezahlt werden muss bzw. eine günstige vergleichsweise Regelung gefunden werden kann. Teure Gerichtsverfahren sollten vermieden werden.
Betroffene Kapitalanleger, die sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden, können dies zunächst unverbindlich tun und erhalten dann nach eingehender rechtlicher Prüfung entsprechende rechtliche Unterstützung.
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19.04.2017
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Zahlungsaufforderung sollte zunächst nicht nachgekommen werden!