Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH - Welche Handlungsoptionen haben betroffene Anleger jetzt?

Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH - Welche Handlungsoptionen haben betroffene Anleger jetzt?
19.10.2016355 Mal gelesen
Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 237/16) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magellan Maritime Services GmbH eröffnet. Tausende Kapitalanleger müssen seither befürchten, einen Großteil ihres investiertes Kapitals zu verlieren.

Das Geschäftsmodell

Die MAGELLAN Maritime Services GmbH verkaufte  ca. 9.000 Anlegern im Wege des so genannten Direktinvestments Schiffscontainer. Diese Container wurden dann über einen zusätzlich zu schließenden Verwaltungsvertrag von der MAGELLAN Maritime Services GmbH für einen festgelegten Zeitraum und zu einer fest vereinbarten Jahresmiete zurückgemietet. Die MAGELLAN Maritime Services GmbH wiederum vermietete die Container dann an Linienreedereien weiter. Nach Ablauf der Mietdauer sollte ein Rückkaufangebot der MAGELLAN Maritime Services GmbH die unkomplizierte Veräußerung der Container ermöglichen. MAGELLAN Maritime Services GmbH warb dabei mit einer Rendite von über 10% pro Jahr.

Im Zeitpunkt der Insolvenz verwaltete die MAGELLAN Maritime Services GmbH insgesamt ca. 113.000 Container, von denen 14.000 der MMS selbst gehörten. Im Übrigen handelt es sich um Container, die den Anlegern verkauft und von der MAGELLAN Maritime Services GmbH zurückgemietet wurden.

 

Die Insolvenz und deren Ursachen

 

Aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit musste die MAGELLAN Maritime Services GmbH am 31.05.2016 Insolvenz anmelden. Nach Angaben des Insolvenzverwalters haben bislang 7.610 Gläubiger Forderungen in Höhe von insgesamt knapp 350 Mio. Euro angemeldet. 97% der Insolvenzforderungen entfallen dabei auf die Container-Anleger. Nach vorläufiger Einschätzung des Insolvenzverwalters ist bei einem Verkauf aller Container mit einem Verwertungserlös von ca. 120 Mio. Euro zu rechnen, so dass sich eine Befriedigungsquote von ca. 35% ergäbe.

Zu den Insolvenzursachen berichtete der Verwalter, dass die MAGELLAN Maritime Services GmbH im Rahmen eines "Gentlemans Agreement" gegenüber chinesischen Container-Lieferanten eine Zahlungsfrist von bis zu einem Jahr vereinbart hatte, die aber nicht ausdrücklich vertraglich geregelt wurde. Nachdem der chinesische Lieferant selbst in die Krise geriet, forderte er die MAGELLAN Maritime Services GmbH zur Zahlung im Rahmen der regulären Zahlungsfristen auf.

Hinzu kam, dass die MAGELLAN Maritime Services GmbH die Anforderungen des Kleinanlegerschutzgesetzes nicht rechtzeitig umsetzen konnte. Nachdem aufgrund dessen der Verkauf weiterer Container ausgesetzt war, konnte aus diesem Geschäftsbereich keine Marge mehr erzielt werden.

Auch ein kurzfristiger Verkauf des Lagerbestands war nicht möglich. Die Verkaufsverhandlungen sind Anfang Mai 2016 gescheitert. Die dadurch entstandene Liquiditätslücke konnte - mangels entsprechender Bankverbindung - nicht in gebotener Zeit gedeckt werden.

 

Gläubigerversammlung am 18.10.2016

 

Am 18. Oktober 2016 fand in Hamburg die erste Gläubigerversammlung statt, auf der u.a. über das weitere Schicksal der MAGELLAN Maritime Services GmbH (Fortführung/Sanierung oder die Abwicklung des Unternehmens) entschieden werden sollte. Einen ausführlichen Bericht von Rechtsanwalt Daniel Vos, Partner der Sozietät MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte, über die Gläubigerversammlung vom 18.10.2016 finden sie hier.

Handlungsoptionen für Anleger

  • Forderungsanmeldung

Anleger, die bislang ihre Forderungen noch nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben, sollten ihre Ansprüche nunmehr unverzüglich anmelden, da nur angemeldete Forderungen einen Anspruch auf die voraussichtliche Befriedigungsquote von 35% haben. Eine Nachmeldung von Forderungen ist trotz Ablauf der hierfür vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist auch heute noch möglich.

  • Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Nach vorläufiger Schätzung des Insolvenzverwalters können Anleger wohl nur mit einer Befriedigungsquote von ca. 35% rechnen. Damit wären 65% des investierten Kapitals verloren. Diesen Verlust sollten betroffene Anleger jedoch nicht einfach hinnehmen, denn nach unseren Feststellungen gibt es durchaus Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche. So kommen insbesondere Haftungsansprüche gegen die vermittelnden Anlageberater wegen Falschaberatung und mangelhafter Plausibilitätsprüfung in Betracht. Solche Ansprüche sind aber stets vor dem Hintergrund der individuellen Beratungssituation zu würdigen.

 

MÜLLER SEIDEL VOS Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bietet betroffenen Anlegern sowohl juristische Unterstützung bei der Forderungsanmeldung als auch die fachanwaltliche Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche an. Bei Interesse steht Ihnen Rechtsanwalt Daniel Vos für eine erste rechtliche Einschätzung gerne zur Verfügung.