SHB Immobilienfonds: Interessengemeinschaft für Anleger

SHB Immobilienfonds: Interessengemeinschaft für Anleger
08.02.2013478 Mal gelesen
Aus aktuellem Anlass: Interessengemeinschaft für Anleger, die sich an SHB Fonds beteiligten.

In den vergangenen Tagen mussten sich die Anleger der Immobilienfonds SHB Renditefonds 6, SHB Altersvorsorgefonds und SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds mit einem Schreiben der Geschäftsführung ihres jeweiligen Fonds auseinandersetzen. Die Schreiben enthalten jeweils die Mitteilung, dass bei dem jeweiligen SHB Immobilienfonds eine "wirtschaftlich kritische Situation" vorliege.

 

Dem möchte die Geschäftsführung der betroffenen SHB Immobilienfonds Erfolg entgegensetzen. Hierfür sollen die Anleger über eine Neuordnung und Neubesetzung des Fondsbeirats sowie über eine Kapitalerhöhung abstimmen, die den neuen Geschäftsführer an Bord des jeweiligen SHB Immobilienfonds holen soll. Der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, an welche sich Fondsanleger wandten, liegen entsprechende Schreiben für die Fonds SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds, SHB Renditefonds 6 und SHB Altersvorsorgefonds vor.

 

Wie die Anleger der betroffenen Fonds SHB Renditefonds 6, SHB Altersvorsorgefonds und SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds entscheiden - ob sie den Veränderungen zustimmen oder nicht - müssen diese selbst entscheiden. Das einzige, was sich nicht empfiehlt, ist eine übereilte Entscheidung. Unabhängig davon können Anleger der betroffenen SHB Immobilienfonds, die in der aktuellen Lage auf der rechtlich sicheren Seite sein möchten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds sowie vieler weiterer geschlossener Immobilienfonds.

 

Anlegern stehen auch rechtliche Möglichkeiten offen

 

Denn: Unabhängig davon, wie sich die Situation der SHB Immobilienfonds weiter entwickeln wird, demonstrieren die aktuellen Geschehnisse, dass ein geschlossener Immobilienfonds ein erfolgsabhängiges Unternehmen ist. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Vergangenheit immer wieder Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern als "sicher" bezeichnet, obwohl jedem Unternehmen Verlustrisiken innewohnen. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.

 

Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Ist die Investition in einen Immobilienfonds überhaupt geeignet, um die Anlageziele des Anlegers zu erreichen? Dies ist gerade bei einer Investition für eine sichere Altersvorsorge fraglich. Wurde den Anlegern der jeweilige Prospekt des SHB Immobilienfonds rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurden die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Die rechtliche Konstruktion einer GmbH & Co. KG bringt Eigenheiten mit sich, über die ein Anleger nicht ohne Weiteres Bescheid weiß.

 

Anleger der verschiedenen SHB Immobilienfonds, die befürchten, dass bei ihrer Beratung Fehler passierten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Aufgrund der aktuellen Ereignisse rund verschiedene SHB Fonds gründetet Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine Interessengemeinschaft für Anleger der SHB Immobilienfonds.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.shb-interessengemeinschaft.de