Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P: Was wird die Anleger 2013 erwarten?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P: Was wird die Anleger 2013 erwarten?
04.01.2013461 Mal gelesen
Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P ist immer noch geschlossen. Wird sich hieran im Jahr 2013 etwas ändern? Welche Alternativen gibt es für die Anleger?

Was wird das Jahr 2013 für den Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (ISIN: DE000SEB1AM4; WKN: SEB1AM) bereit halten? Von besonderem Interesse für die Anleger ist die Frage, ob die Aussetzung der Anteilsrücknahme, die nun gut schon ein Jahr andauert, 2013 aufgehoben wird. Noch ist alles offen, jedoch vermag angesichts der nach wie vor andauernden Krise der offenen Immobilienfonds nur bedingt Hoffnung keimen.

 

Schwierige Ausgangslage

Rund 65 % des Vermögens des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sind in Zielfonds veranlagt, die entweder ebenfalls geschlossen sind (SEB ImmoPortfolio Target Return) oder bereits aufgelöst wurden (AXA Immoselect, CS Euroreal, SEB Immoinvest, KanAm Grundinvest). Die Situation der Zielfonds macht die Lage für den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P nicht unbedingt leichter.

 

Welche Handlungsmöglichkeiten - außer Hoffen - haben die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die Schadensersatzansprüche auslösen.

 

Fehler bei der Anlageberatung können zu Schadensersatz führen

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P investierte. Seit 2008 kam es zu einer Welle von Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.

 

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche auch verjähren können - teilweise schon zum Ende dieses Jahres.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P

 

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