Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Schadensersatzklagen von Anlegern

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Schadensersatzklagen von Anlegern
04.01.2013364 Mal gelesen
Wegen des Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P zieht eine Anleger vors Gericht. Es geht um Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung einklagen.

Ein enttäuschter Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P fordert Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte daher eine Klage bei Gericht ein, welches über die Frage entscheiden müssen wird, ob der Anleger richtig beraten wurde oder ob Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung bestehen. Doch dies ist nicht der einzige Streit rund um den Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN SEBAA1, ISIN: DE000SEB1AA). Es gibt noch eine Reihe weiterer Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die sich ebenfalls nicht richtig beraten fühlen.

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden. Diese Krise wirkte sich auf jene Fonds aus, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierte. Seit 2008 kam es zu zahlreichen Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.

 

Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ausführlich beschrieben wird.

 

Falsche Anlageberatung führt zu Schadenersatz

 

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, die wissen möchten, ob auch in ihrem Fall ein Klage sinnvoll und erfolgversprechend ist, können sich von den Anwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P

 

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