Neue Abmahnkanzlei: WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Filesharing
09.12.2011401 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Music GmbH wegen "R.I.O. fest. U-Jean - Turn This Club Around"

Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main im Auftrag der Zooland Music GmbH wegen "R.I.O. fest. U-Jean - Turn This Club Around" auf dem Dateiencontainer "German Top 100 Single Charts" vom 17.10.2011.

Rechtsanwalt Christian Weber, bekannt für seine Tätigkeit bei der ebenfalls abmahnenden Karlsruher Kanzlei Nümann Lang, setzt seine Tätigkeit nun über die neu gegründeten Frankfurter WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fort.

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert im Auftrag der Trak Music GnbR einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der Abmahnung liegt auch hier der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Der Umfang der von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Trak Music GnbR. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.

Das abgemahnte Musikwerk ist zudem Bestand der Dateiensammlung "German Top 100 Single Charts". Hierbei handelt es sich um eine Dateiensammlung aktueller Musikwerke. Es besteht das Risiko, dass weitere Abmahnungen wegen anderer auf dem Dateicontainer befindlichen Musikwerke folgen. Mithin kann es sinnvoll sein, den Umfang der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung derart anzupassen, dass weiteren Abmahnungen in diesem Zusammenhang vorgebeugt werden kann.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra.herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich auch unter meiner

FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.