EuGH votiert gegen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention

EuGH votiert gegen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention
26.01.2015353 Mal gelesen
In einem Gutachten vom 18.12.2014 lehnt der Europäische Gerichtshof einen Entwurf der EU-Kommission zur Übereinkunft über den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK ab, da dieser nicht mit den Bestimmungen des Unionsrechts vereinbar ist.

Pressemitteilung des EuGH Nr. 180/14 vom 18.12.2014

Der Gerichtshof äußert sich zum Entwurf der Übereinkunft über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und stellt Probleme bei der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht fest. 

Die vom Ministerrat der EU und der Kommission angestoßenen Beitrittsbemühungen der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention sind nicht neu. Frühere Versuche hierzu wurden vom EuGH als nicht europarechtskonform zurückgewiesen. 

Am 5. April 2013 wurde erneut bei den Verhandlungen eine Einigung über die Entwürfe der Beitrittsinstrumente erzielt. In diesem Kontext hat sich die Kommission am 4. Juli 2013 an den Gerichtshof gewandt, um ihn nach Art. 218 Abs. 11 AEUV um ein Gutachten über die Vereinbarkeit des Übereinkunftsentwurfs mit dem Unionsrecht zu ersuchen. Dies geschieht aus dem Grund, sich vorab die Konformität mit dem Europarecht bestätigen oder aber verneinen zu lassen. Im letzteren Fall darf der Entwurf nicht umgesetzt werden. Dies ist nun erneut passiert.

Die Begründung ist in der Pressemitteilung nachzulesen, für den Normalbürger aber intellektuell nicht zu stemmen. Juristisch kann ich die Begründung komprimiert wie folgt wiedergeben: Der geplante Beitritt führte zu einem Zuständigkeitskonflikt zwischen EuGH und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte. System-Error also. Daher das klare Nein der luxemburger Richter.

http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799/?annee=2014