Richtlinie zum Schutz der Meinungsfreiheit (EU)

Richtlinie zum Schutz der Meinungsfreiheit (EU)
13.05.2014262 Mal gelesen
Der EU-Rat hat eine Richtlinie zum Schutz der Meinungsfreiheit in den traditionellen Medien und im Internet erlassen, um einer möglichen Zensur und Beschränkung von Meinungen zuvor zu kommen, die durch die technische Entwicklung leicht möglich ist.

Auf EU-Ebene soll die Meinungsfreiheit bewahrt werden: hierfür wurde eine Richtlinie zum Schutz der Meinungsfreiheit in den traditionellen Medien und im Internet vom Ministerrat der EU verabschiedet. Der Ministerrat erkenne die technischen Innovationen, sehe aber auch die Gefahr, dass dadurch leichter Zensur verübt und Meinungsfreiheit beschränkt werden könne. Es sei für eine Gesellschaft unabdingbar, dass freie, vielfältige und unabhängige Medien ihrer Arbeit unbeschwert nachgehen könnten - jede Beeinschränkung dieses internetalen "flows" sei eine potenzielle Verletzung der Meinungsfreiheit.

Augenmerk auf Internetprovider und Websperren

Insbesondere sollen Internetprovider davor bewahrt werden, dass durch Richter, Staatsanwälte und die Polizei eine Welle an Websperren auftritt, die die Meinungsfreiheit bedroht. Hierbei wurde gezielt die Problematik von Urheberrechtsverletzungen im Internet angesprochen, die dazu führen könnte, dass Internetprovider ohne Verfahren Inhalte im Netz sperren. Dies solle nicht geschehen.

Der EU-Rat sieht auch eine große Gefahr in der allgemeinen Sammelwut von Daten, die durch das Internet fließen, und die damit einhergehende Möglichkeit einer Verletzung der Privatssphäre.

Hier finden Sie die Original-PDF:http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/142549.pdf