Aktuelle Entscheidung zum Immobilienrecht in Italien

EU Recht
12.12.20111471 Mal gelesen
Der Verkauf einer Immobilie ohne Bescheinigung der Bewohnbarkeit begründet in Italien einen Anspruch auf Schadensersatz.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Italien sind die dortigen gesetzlichen Grundlagen sowie die italienische Rechtsprechung zu beachten.

In einer aktuellen Entscheidung hat die zweite Kammer des italienischen Kassationshof festgelegt, dass der Verkauf einer Immobilie ohne die Bescheinigung der Bewohnbarkeit das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz begründe.

In dem Fall, den der Gerichtshof zu entscheiden hatte, ging es um den Verkauf einer anderen als der eigentlich gewünschten Immobilie, mit der Folge, dass der Vertrag aufgelöst werden und Schadensersatz gefordert werden konnte, vgl. Art. 1453, 1495 des italienischen Codice civile.

So heißt es in den Entscheidungsgründen, dass der Verkauf einer zu Wohnzwecken dienenden Immobilie ohne die Bescheinigung der Bewohnbarkeit auf das Fehlen einer wesentlichen Eigenschaft hinausliefe. Das Fehlen der Bescheinigung wirke sich auf die Eignung der Immobilie in wirtschaftlich-sozialer Hinsicht aus.

Es handele sich dann um einen Kauf eines nicht vereinbarten Gegenstandes und gebe dem Käufer dann die Möglichkeit, Schadensersatz wegen verminderter Marktfähigkeit geltend zu machen.    

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Italien sollte stets ein Rechtsanwalt vor Ort oder ein italienischer Rechtsanwalt in Deutschland eingeschaltet werden.