Natürlich sind auch weiterhin Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt möglich und in vielen Fällen auch sinnvoll. Geht aber der Horizont der Markennutzung über Deutschland hinaus, bietet die EU-Gemeinschaftsmarke viele Vorteile:
- Mit einer einzigen Markenanmeldung erlangt man Schutz in 27 Ländern, also allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies ist ein großer Kostenvorteil gegenüber einer Vielzahl von Einzelanmeldungen bei den jeweiligen nationalen Markenämtern.
- Die Anmeldung kann in deutscher Sprache erfolgen. Es ist keine Übersetzung in alle Amtssprachen der EU notwendig.
- Der Markenschutz entspricht dem Schutzniveau der Anmeldung von nationalen Marken in dem jeweiligen Land.
- Bei späteren Erweiterungen der EU wird das Schutzgebiet automatisch entsprechend auf die neuen EU-Mitglieder ausgedehnt.
- Die Seniorität einer bereits bestehenden nationalen Marke kann für die EU-Marke in Anspruch genommen werden. So wird der zeitliche Vorrang gegenüber anderen Marken gesichert.
- Die Benutzung der Marke in nur einem Land reicht aus, damit die Marke Ihre Gültigkeit in der gesamten EU behält.
- Die EU-Marke kann als Basismarke für IR-Marken genutzt werden (z.B. Ausdehnung des Markenschutzes in den USA).
Fazit: Eine EU-Marke ist mit 900 Euro Amtsgebühren (3 Klassen sind inklusive) etwas teurer als eine nationale Marke, hat aber deutliche Vorteile gegenüber einer nationalen Marke. Soll die Marke ohnehin in mehreren Ländern benutzt werden (oder ist eine solche Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt geplant), ist die Anmeldung als EU-Marke sogar günstiger als mehrere Einzelanmeldungen in den einzelnen Ländern.
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