Abo-Vertrag-Falle d. Cyberservice BV: seitensprungarea.com+affaire.com

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
05.10.2019139 Mal gelesen
Dating-Abofalle: Rechtsanwälte Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach verschicken Zahlungsaufforderungen für Cyberservice B.V. (seitensprungarea.com und affaire.com)

Die Cyberservice B.V. mit Sitz in Amsterdam betreibt diverse online Dating-Portale, wie z.B. seitensprungarea.com, memberarea.tv und affaire.com.

Auch den Plattformen lauern unseres Erachtens nach kostenpflichtige Abo-Fallen, in die Nutzer vorschnell unbewusst geraten können. 

 

Wie gerät man in die Abo-Falle?

Nutzer der oben genannten Dating-Plattformen haben sich zunächst kostenlos auf der jeweiligen Plattform registriert. Sodann werden auf der Homepage diverse Angebote jedoch kostenpflichtig angeboten (wie Kontaktaufnahme etc.). Vielen Nutzern, die diese zusätzlichen Dienstleistungen nutzen, waren sich dabei der Kostenpflichtigkeit anscheinend jedoch nicht bewusst. Erst wenn entsprechenden Abbuchungen auf den Konten der Betroffenen erfolgten, wurden sich diese bewusst, dass Sie wohl in eine Vertrags- bzw. Abo-Falle geraten sind.

 

Wenn diese Beträge zurückgebucht werden, erhält man Inkasso-Schreiben der Rechtsanwälte Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach, welche einen Vertragsschluss (Abovertrag) und entsprechenden Zahlungsverzug behaupten. Zusätzlich wird die Zahlung von Mahn- und Bankgebühren verlangt.

Oftmals werden Kündigungen des Vertrages durch die Betroffenen nicht akzeptiert.

 

Was sollten Betroffene tun?

Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt und schaffen Sie Waffengleichheit. 

Wahrscheinlich sind Sie Opfer einer Abo-Falle und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit einzelner Angebote auf der Website nicht ausreichend ausgewiesen wurde und es zu keinem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist.

Ihre Verteidigungschancen sind daher gut. Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob der Vertrag überhaupt rechtmäßig zu Stande gekommen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, ist die Zahlungsaufforderungen oder die Abbuchungen von vornherein hinfällig.

Anwaltlich vertreten ist auch die umgehende Durchsetzung einer Kündigung und die Löschung des Profils erfolgsversprechend. Andernfalls ist es durchaus wahrscheinlich, dass auch künftig regelmäßig vermeintliche Abo-Gebühren abgebucht bzw. geltend gemacht werden.

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abo-Fallen verteidigen.

 

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung:

 

E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

www.e-commerce-kanzlei.de