Branchenheld.de - Abo-Falle nach Anruf - Fahl, Meihöfer & Neu GbR

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
25.09.2019326 Mal gelesen
Abofalle nach Telefonanruf? Kostenpflichtige Firmeneintragung auf Branchenheld.de nach Anruf (Fahl, Meihöfer & Neu GbR)

Zahlreiche Gewerbetreibende und Freiberufler werden derzeit durch die Fahl, Meihöfer & Neu GbR, welche das Onlineregister branchenheld.de betreiben, angerufen und sehen sich plötzlich höhen Rechnungen der Firma gegenüber.

 

Welche Masche steckt dahinter?

Die Anrufer geben vor, dass eine vormals kostenlose Firmeneintragung nunmehr kostenpflichtig werde, wobei teilweise wohl auch eine Kooperation mit Google vorgegeben wird. Meistens erfolgt noch ein zweiter Anruf, um die Daten zu aktualisieren und den Vertragsschluss zu bestätigen. Ziel ist es wohl, den Betroffenen im Verlauf des Gesprächs ein "Ja" abzuringen, mit welchen später die Vertragszusage konstruiert werden soll.

Ausweislich der Homepage branchenheld.de können sich Firmen dort mit unterschiedlich langer Laufzeit kostenpflichtig registrieren lassen, so z.B. 12 Monate für 349,- Euro oder 36 Monate für 698,- Euro.

Von dem (angeblichen) Vertragsschluss per Telefon erfahren die meisten Betroffen erst Tage später, wenn sie eine Rechnungen für die Eintragung auf branchenheld.de von der Fahl, Meihöfer & Neu GbR im Briefkasten haben. Zahlt man diese Rechnung nicht, so wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet, wodurch weitere Kosten entstehen.

 

Was sollten Betroffene tun?

Zahlen Sie keinesfalls die Rechnung ungeprüft!

Mit einer vorschnellen Zahlung werden Sie keinen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen können, da sich der Vertrag ausweislich der AGB automatisch um die gewählte Laufzeit verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Es handelt sich somit um einen Abovertrag und es wird nicht bei der einmaligen Rechnung bleiben. Auch die Kündigung erscheint vorliegend als besondere Hürde. Uns sind Fälle bekannt, in denen wohl eine Kündigung einfach ignoriert wurde!

 

Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen versierten Rechtsanwalt! 

Es bestehen gute Verteidigungschancen. 

So ist zu zunächst zu prüfen, ob es tatsächlich zu einem wirksamen Vertrag gekommen ist. Dies müsste die GmbH z.B. durch Vorlage von einem Telefonmitschnitt belegen. Zudem gilt es zu prüfen, ob sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen, was nur nach vorheriger Einwilligung der Fall ist. Insoweit könnte Ihnen zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die GmbH zustehen, welcher die GmbH bei weiteren Verstößen/Anrufen zur Zahlung einer Vertragsstrafe an Sie verpflichten würde.

Wir prüfen, wie Sie sich schnellstmöglich von diesem (vermeintlichen) Vertrag lösen können und nehmen alle erforderlichen Schritte für Sie vor. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen Abo-Fallen verteidigen sowie derartge Verträge erfolgreich anfechten.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung:

E-Mail:kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Kontaktformular:https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)