Abofalle Firmenscout24 EU Marketing AG - Mahnung: City + Culpa Inkasso

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
24.09.201952 Mal gelesen
Teure Abofalle: zahlreiche Gewerbetreibende und Freiberufler sind von Anrufen durch Firmenscout24 aus Zürich betroffen.

Teure Abofalle nach Telefonanruf von Firmenscout24 ?! (Inkasso durch City Inkasso GmbH bzw. Culpa Inkasso GmbH)

Zahlreiche Gewerbetreibende und Freiberufler sind von Anrufen durch Firmenscout24 aus Zürich betroffen. Hinter Firmenscout24 steckt die EU Marketing AG. Diese ist uns bereits aus der Vergangenheit für unseres Erachtens nach dubiose Anrufe bekannt, mit denen Betroffen in Abofallen gelockt wurden.

 

Wann schnappt die Abo-Falle zu?

Die Firma gibt sich bei Angerufenen als Mitarbeiter/Kooperationspartner von Google aus und erklärt, dass eine vormals kostenlose Firmeneintragung nunmehr kostenpflichtig werde. Den Angerufen wird beispielsweise durch Suggestivfragen ein "JA" abgerungen, durch welches später eine Vertragszusage konstruiert wird.

Betroffene erhalten nun Rechnungen von Firmenscout24 für die angebliche Eintragung in ein kostenpflichtiges Firmenverzeichnis. Die Höhe der Rechnung variiert dabei von 550,- Euro bis 850- Euro. 

Zahlt man diese Rechnung nicht, so wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Zumeist ist dies die uns bekannte City Inkasso GmbH oder auch die Culpa Inkasso GmbH.

 

Wie entkommt man der Abofalle?

Zahlen Sie keinesfalls die Rechnung ungeprüft, da es schwierig sein wird, einmal gezahlte Beträge zurückzufordern. 

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Es bestehen bereits erhebliche Zweifel an einem wirksamen Zustandekommen des vermeintlichen Vertrages mit Firmenscout24. Dies müsste die GmbH z.B. durch Vorlage von einem Telefonmitschnitt belegen. Zudem gilt es zu prüfen, ob sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie zuvor eine Einwilligung beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels abgegeben haben. Auch dies müsste die GmbH belegen können. Insoweit könnte Ihnen zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die GmbH zustehen, welcher die GmbH bei weiteren Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe an Sie verpflichten würde.

Wir prüfen, wie Sie sich schnellstmöglich durch Kündigung oder Widerruf von diesem (vermeintlichen) Vertrag lösen können.

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen solche Abo-Fallen verteidigen.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)