Haftpflichtrecht

Haftpflichtrecht

Das Haftpflichtrecht beschäftigt sich mit der Haftpflichtversicherung (§§ 100 – 124 VVG). Eine Kfz- Haftpflichtversicherung ist Pflicht in Deutschland und ohne eine solche kann kein Fahrzeug, bei der zuständigen Zulassungsstelle, nicht angemeldet werden. Schon aufgrund des Aspektes der eigenen finanziellen Absicherung empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung. Wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen müssen Sie, aufgrund der Versicherung, grundsätzlich nur anteilig oder überhaupt nicht hierfür die Kosten tragen. Es kann durchaus vorkommen, dass bei der Schadensregulierung Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten bestehen aufgrund dessen die Versicherung ihre Leistung verweigert. In solchen Situationen ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

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