Grenzen des Reputationsmanagements: Amazon-Händler von Verbraucherzentrale abgemahnt

Gewerblicher Rechtsschutz
04.03.201941 Mal gelesen
Die Verbraucherzentrale Bayern hat einen Händler auf der Online-Plattform Amazon erfolgreich abgemahnt, der seinen Kunden bei einer positiven Bewertung einen finanziellen Vorteil in Aussicht stellte. Die Verbraucherzentrale sah darin eine irreführende Geschäftspraktik des Verkäufers.

Finanzielle Belohnung für Kundenbewertung

Positive Bewertungen von Verkäufern auf Amazon und anderen Verkaufsplattformen sind ein wichtiges Kriterium für Verbraucher im Internet. Mit positiven Bewertungen lassen sich mittelbar also auch die Absätze der Unternehmen steigern. Sie sind daher mittlerweile so wichtig, dass sich ganze Marketingbereiche mit dem Reputationsmanagement von Unternehmen im Internet beschäftigen.

Doch nicht selten sind solche Bewertungen von Unternehmen beeinflusst, wie auch der aktuelle Fall der Abmahnung eines Händlers auf Amazon zeigt. Dieser hatte seinen Kunden als Belohnung für eine positive Kundenbewertung einen 30-prozentigen Nachlass auf den bereits gezahlten Kaufpreis in Aussicht gestellt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern ein klarer Verstoß gegen das Reputationsrecht. Sie mahnte den Händler in der Folge ab.

Wahrheitswidrige Rezension beeinflusst Kaufentscheidung der Kunden

"Derartige Beurteilungen verleiten andere Verbraucher dazu, die Produkte eher zu kaufen", so Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Die von den Kunden abgegebenen Bewertungen seien aufgrund des finanziellen Anreizes weder objektiv noch unabhängig. Andere Kunden würden durch die Bewertung dennoch in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst. In den Augen der Verbraucherzentrale eine irreführende Geschäftspraktik des Händlers. Es wird sich zeigen, ob dieser gegen die Abmahnung vorgehen wird.

In jedem Fall appellieren Verbraucherzentralen in solchen Fällen auch an die Verbraucher selbst - nur sie könnten in einem ersten Schritt eine Irreführung anderer Verbraucher verhindern, indem sie sich auf derartige finanzielle Vorteile nicht einlassen, sondern eine sachliche Einschätzung des Händlers abgegeben.

Weitere Informationen zum Reputationsrecht und Reputationsmanagement erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/reputationsrecht-reputationsmanagement.html