Keine Teilnahme von Sozialpädagogen als Psychologischer Psychotherapeut am kassenärztlichen System!

Gesundheit Arzthaftung
18.11.20091826 Mal gelesen

Seit Januar 1999 ist die Berufsbezeichnung Psychotherapeut durch ein neues Psychotherapeutengesetz geschützt. Nur approbierte Ärzte und Psychologen sind grundsätzlich zum Führen dieser Bezeichung berechtigt. Mit Ausnahme der durch die Übergangsvorschrift gemäß § 12 PsychTHG erfassten Personen, muss nunmehr eine spezielle Ausbildung absolviert werden, die zum Führen dieser Bezeichnung berechtigt (§2 PsychTHG). Die Approbation ist Grundlage für die kassenärztliche Zulassung.

Insbesondere für Sozialpädagogen, die in der Vergangenheit unter der Bezeichnung Psychologischer Psychotherapeut gearbeitet haben, brachte diese Änderung umfassende Einschnitte mit sich. Der Streit um die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung erhitzt in diesem Zusammenhang auch aktuell noch die Gemüter. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2004 abschließend entschieden, dass für nicht zugelassene Pschotherapeuten kein Erstattungsanspruch gegen die Kassen besteht. Es gilt vor allem auch kein Vertrauensschutz, wegen bisheriger Teilnahme am Kostenerstattungsverfahren (BVerwG, 09.12.2004, AZ: 3 C 11/04)

Für Sozialpädagogen besteht jedoch auch in Zukunft noch die Möglichkeit, als Kinder- und Jugendpsychotherapeut zu arbeiten. Neben der Möglichkeit der Ausbildung (§5 Abs.2 Nr.2b PsychTHG) gilt auch für bereits als Psychotherapeuten praktizierende Sozialpädagogen eine Übergangsregelung (§ 12 Abs.5 PsychTHG), sofern diese gewisse Kenntnisse nachweisen können.

Vordem vollständigen Verlust der kassenärztlichen Zulassung ist den noch als Psychotherapeuten praktizierenden Sozialpädagogen unbedingt anzuraten, sich um die Zulassung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut zu bemühen. Im Rahmen der Bedarfsplanung sind viele Zulassungsbereiche für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bereits gesperrt. Unter Umständen ist dann überhaupt kein erstattungsfähiges psychotherapeutisches Arbeiten für diese Berufsgruppen mehr möglich.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.