Das mangelhafte Reitpferd - Erstattungsanspruch

Gesundheit Arzthaftung
20.11.2015251 Mal gelesen
Wann besteht ein Erstattungsanspruch für mangelbedingte Tierarztkosten beim Pferd.


Ein Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten für ein Pferd wegen eines behebbaren Mangels kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Erwerber dem Verkäufer vorher erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
Dies bedeutet, dass der Käufer, sobald sein Pferd einen Mangel aufweist, sich zunächst an den Verkäufer wenden und diesen unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern muss. Er kann nicht durch seinen eigenen Tierarzt den Fehler beheben lassen und nachher Ersatz der Tierarztkosten verlangen. Hierfür trägt der Käufer die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH 7.12.2005, Az: VIII ZR 126/05 ).

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