Jameda Eintrag entfernen - Anwalt hilft

Jameda Eintrag entfernen - Anwalt hilft
17.09.2014340 Mal gelesen
Sie sind Arzt und jemand hat Sie anonym bei Jameda schlecht oder falsch bewertet? Sie sind nicht schutzlos, ganz im Gegenteil. In vielen Fällen löscht Jameda Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik, wenn ein Anwaltsbrief übergeben wird. Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Arztbewertungsportale erfreuen sich dabei größter Beliebtheit. Während die meisten Patienten mit der Leistung Ihres Arztes zufrieden sind und deshalb keine oder nur selten Bewertungsportale nutzen, bewerten gerade die unzufriedenen Patienten den Arzt gerne und oft auch sehr schlecht. Daneben gibt es Konkurrenten, die bewerten oder die allerseits beliebten selbsternannten Berufsbewerter, die den kleinsten Anlass nehmen, eine schlechte Notenbewertung auf Jameda abzugeben.

Was kann man gegen schlechte Jameda Bewertungen unternehmen?

Die Internetnutzer dürfen bei Jameda Noten geben und Texte bezüglich der Arztbehandlung verfassen. Dabei kann es vorkommen, dass das Persönlichkeitsrecht durch Schmähkritik und Tatsachenbehauptungen verletzt wird. Das Portal Jameda muss bei unwahren Tatsachenbehauptungen und bei Schmähkritik die Bewertungen löschen.

Haben Sie lediglich eine Noten-Bewertung bekommen, sieht es schlecht aus. Notenbewertungen sind Meinungsäußerungen, gegen die man (leider) nichts machen kann. Dasselbe gilt bei reinen Meinungsäußerungen, die durch Art. 5 GG geschützt sind.

Kontaktieren Sie als Arzt das Portal Jameda niemals selbst. Denn in vielen Fällen löscht Jameda dann den Text, nicht jedoch die Note, gegen die man machtlos ist.

Kann auch der Bewerter selbst in Anspruch genommen werden?

Sofern der Name des Verfassers bekannt ist, ist eine direkte Inanspruchnahme theoretisch möglich, oftmals erfolgen die Bewertungen aber anonym. Der Name ist allenfalls dem Bewertungsportal bekannt, jedenfalls liegen Anmeldedaten vor, die eine Identifizierung ermöglichen könnten. Der BGH hat allerdings am 1.7.2014 geurteilt (Az. VI ZR 345/13), dass das Bewertungsportal nicht verpflichtet ist, die Anmeldedaten des Bewerters herauszugeben.

Bei Arztbewertungsportalen wie Jameda steht dem allerdings entgegen, dass der Arzt zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Fraglich ist, ob eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Arztes eine Verletzung dieses Berufsrechts (die hart bestraft wird) rechtfertigen kann. Dies sollte man nicht darauf ankommen lassen, immerhin droht ein Strafverfahren. Zunächst sollte immer der Weg gegen das Portal Jameda selbst beschritten werden.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat viele Ärzte gegen Jameda und Sanego vertreten. Er weiß, was bei Rufmord, Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen auf Jameda zu tun ist. Selbstverständlich gehört die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung zum Service der Anwaltskanzlei Hechler.

Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:

  • Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
  • Abwicklung mit der Rechtsschutz
  • Bundesweite Hilfe

So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler: