Arztbewertungsportale wie Sanego erleben einen wahren Boom und sind gut besucht. Sie gaukeln vor, den Patienten bei der Arztsuche zu helfen und haben auf ihren Websites tausende Bewertungen von Ärzten gespeichert. Die Internetuser dürfen Noten geben und Texte bezüglich der Arztbehandlung verfassen. Dabei kommt es selbstverständlich vor, dass das Persönlichkeitsrecht der Ärzte durch Schmähkritik und unwahre Tatsachenbehauptungen verletzt wird.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Schmähkritik und falsche Tatsachenbehauptungen auf Sanego
Gegenüber Bewertungen von Patienten, die online ihrem Frust freien Lauf lassen und falsche Tatsachen behaupten bzw. die Grenze der zulässigen Bewertung überschreiben, fällt die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht des Arztes zu dessen Gunsten aus. Alle anderen Kritiken muss sich ein Arzt grundsätzlich gefallen lassen.
Sofern die Arztbewertung auf Sanego alleine dazu dient, den Arzt zu diffamieren, ist sie unzulässig. Dasselbe gilt für Bewertungen ohne sachliche Anknüpfung. Schon gar nicht zulässig und damit ebenso zu löschen sind unwahre Tatsachenbehauptungen.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat unzählige Ärzte gegen Sanego vertreten. In den allermeisten Fällen hat das Portal Sanego die rechtswidrige Bewertung gelöscht. Gerne hilft Rechtsanwalt Hechler auch Ihnen, wenn Sie eine negative Bewertung auf Sanego erhalten haben.
Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:
- Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
- Faire Pauschalpreise
- Bundesweite Hilfe
So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler:
- Per Telefon unter 07171 - 18 68 66 (Mo bis So von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
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