Falsche Jameda Bewertung erfolgreich löschen

Falsche Jameda Bewertung erfolgreich löschen
13.03.2014385 Mal gelesen
Als niedergelassener Arzt ist man auf Bewertungsportalen wie Jameda oft negativen Veröffentlichungen und Bewertungen ausgesetzt. Ständig fragen uns Ärzte, wie gegen negative Bewertungen, die in einem Internetbewertungsportal wie Jameda abgegeben wurden, rechtlich vorgegangen werden kann.

Generelle Löschung der Bewertungsmöglichkeit

Die Zulässigkeit von Internetportalen wie Jameda wurde bislang noch nicht vom Bundesgerichtshof ausgeurteilt. Dies ist der erste Anknüpfungspunkt für Ärzte, die sich überhaupt nicht mehr auf einem Portal wie Jameda oder Sanego bewerten lassen möchten. Ein solcher Gesamtlöschungsanspruch kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Arzt ständig und immer wieder in missbräuchlicher Weise rechtswidrig bewertet wird.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A: hat Klage gegen Jameda für einen Zahnarzt eingereicht, der eine vollständige Löschung erzwingen will. Wir werden darüber weiter berichten. 

Zulässige oder rechtswidrige Bewertung?

Ausschlaggebend für die Einstufung einer Äußerung als rechtswidrig oder rechtmäßig ist, ob die Bewertung eine zulässige Meinungsäußerung darstellt oder eine Schmähkritik. Handelt es sich um eine Meinungsäußerung, so kann sie unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit geschützt sein. Handelt es sich dagegen um eine Tatsachenbehauptung, so besteht kein grundgesetzlicher Schutz. Dann ist zu klären, ob die Tatsachenbehauptung wahr oder falsch ist. Ist die Tatsachenbehauptung wahr, so ist sie in der Regel zulässig, ist sie unwahr, so ist sie unzulässig. Allerdings kann die Äußerung einer wahren Tatsache auch unzulässig sein, wenn sie in die Intimsphäre einer anderen Person eingreift.

Beispiel für eine unzulässige Bewertung ist z. B. folgende über einen HNO-Arzt, die von Jameda auch aufgrund unseres Vorgehens gelöscht wurde:

"Während ich meine Beschwerden schilderte, unterbrach Herr Dr. ...mich nach etwa einer Minute und begann in etwas herablassendem Ton, mir das Ohr zu erklären. Er meinte, gegen das was ich wahrscheinlich hätte könne man eh nichts machen, aber er könne sich das Ohr ja doch noch anschauen. Insgesamt war ich richtiggehend vor den Kopf gestossen und hatte das Gefühl, er könne mich nicht schnell genug los werden. Selbst wenn er fachlich richtig gelegen haben sollte, so war es für mich als Medizinstudent doch eine Lektion, wie man Patienten keinesfalls behandeln kann."

Hier steht die Denunzierung des Arztes im Vordergrund. Die Bewertung ist daher rechtswidrig, was im folgenden erläutert wird.

Steht die Herabsetzung der Person im Vordergrund?

Aus einleitenden Worten wie "Ich glaube nicht, ." bzw. "Ich glaube, ." ergibt sich noch nicht der Charakter einer zulässigen Meinungsäußerung. Vielmehr ist der Gesamtzusammenhang entscheidend. Ist die Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und ist sie insgesamt dem Schutz der Meinungsfreiheit unterstellt. Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (so BGH, Urteil vom  22. September 2009 -  VI ZR 19/08).

Negative Arzt Bewertung bei Jameda - Was tun?

Der Arzt sollte Portale wie Jameda nicht selbst kontaktieren. Viele Portalbetreiber nehmen Beschwerden von Ärzten nicht Ernst und lassen die Bewertung entweder komplett stehen oder (noch schlimmer) entfernen nur die Textbewertung, wobei die Notenbewertung weiter veröffentlicht wird.

Gerne helfen wir Ihnen. Wir vertreten täglich Ärzte gegen rechtswidrige Äußerungen auf Bewertungsportalen wie Jameda.

Wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Sie erreichen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter Telefon 07171 - 18 68 66 täglich zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr.