Behandlungsfehler: "Die Liste der aufgedeckten Fehler ist lang."

Gesundheit Arzthaftung
07.12.2007627 Mal gelesen

Berlin, 07.12.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie aktuell über die Zahl der auftretenden ärztlichen Behandlungsfehler und sagt Ihnen, was Sie tun können.



Behandlungsfehler überall und nicht zu knapp
Nach einer Meldung der Märkischen Oderzeitung vom 06.12.2007 decken Brandenburgs Krankenkassen jedes Jahr mehrere hundert Behandlungsfehler auf. In diesem Jahr gehe die AOK als größte Kasse des Landes etwa 730 mutmaßlichen ärztlichen Fehlern nach. Erfahrungsgemäß würden sich ca. 30 % der Hinweise bestätigen. Die Barmer Ersatzkasse bearbeite nach eigenen Angaben derzeit 280 Fälle, wobei sich nach ihren Erfahrungen in etwa ein Viertel der Beanstandungen bestätigen würde. Die Techniker Krankenkasse habe derzeit 83 Verdachtsfällen und die DAK ca. 160 jährlich.
Bundesweit würden ca. 130.000 Patienten Folgeschäden erleiden, die auf ärztliche Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Die Liste der aufgedeckten Fehler sei lang. Die meisten Fehler passierten in der Chirurgie, der Orthopädie und der Inneren Medizin.



Nicht immer reicht lediglich eine Entschuldigung!
Wie das Deutsches Ärzteblatt vom 04.05.2007 (Seite A-1193/B-1065/C-1017) in dem Beitrag "Ärztliche Behandlungsfehler: Wider die Schuldgefühle" berichtet, habe sich in den sechs Jahren der Amtszeit der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt viel getan habe. "Innerhalb der Selbstverwaltung wird inzwischen offen über ärztliche Behandlungsfehler geredet."
Fehler seien menschlich, sie kämen in allen Berufsgruppen vor, sei es aus Zeitdruck, durch Kommunikationsprobleme oder einfach aus Unachtsamkeit. Doch immerhin kommt es - so wird berichtet - in deutschen Krankenhäusern jährlich zu ca. 17.000 Todesfällen "nach vermeidbaren unerwünschten Ereignissen, die auf Fehler zurückgehen".
Dem Fazit des Beitrages, die Patienten hätten ein Recht darauf, dass Fehler zugegeben würden, ist voll zuzustimmen. Allerdings verwundert dann die Einschätzung der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, dass die Patienten "oftmals nicht mehr (verlangten) als eine Entschuldigung".

Was tun bei einem vermuteten Behandlungsfehler?
Die Wirklichkeit im Gesundheitswesen zeigt, dass eine Entschuldigung des Arztes bei seinem Patienten für eine Falschbehandlung zur absoluten Ausnahme gehört. Und das nicht etwa, weil Ärzte weniger Anstand als Angehörige andere Berufsgruppen haben, sondern weil sich daran Haftungsfolgen knüpfen können, da eine Entschuldigung auch als ein Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Darum untersagen die Haftpflichtversicherungen den Ärzten, im Fall eines drohenden Haftungsfalles sich schuldeinräumend zu äußern; ansonsten werden sie leistungsfrei.
Als Patient sollte man aber nichts desto trotz mit seinem behandelnden Arzt sprechen, wenn man mit der Behandlung unzufrieden ist. Das gilt natürlich vor allem dann, wenn die Falschbehandlung zu bleibenden Beeinträchtigungen und Schäden geführt hat, die mit einer bloßen Entschuldigung nicht ausgeglichen werden können. Ein Gespräch kann helfen Missverständnisse zu vermeiden und möglicherweise das Problem zu klären. Zudem macht es Sinn, ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der vermuteten Fehlbehandlung zu fertigen sowie sich Namen und Anschriften von Zeugen, behandelnden Ärzte als auch Behandlungstermine und Untersuchungen etc. zu vermerken.
Verdichten sich die Anzeichen für eine Fehlbehandlung und denkt man an Schadenersatzforderungen sowie Schmerzensgeld, dann kommt man auch nicht umhin, sich die Dokumentation des behandelnden Arztes/Krankenhauses zu beschaffen. Hier kann auch die Krankenkasse behilflich sein. Gedenkt man seine vermeintliche Fehlbehandlung einem auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu übergeben, dann kümmert sich dieser auch darum.



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