Bundesverfassungericht lehnt Eilantrag gegen Hess. Nichtraucherschutzgesetz ab

Gesundheit Arzthaftung
28.11.2007 1426 Mal gelesen

Das BVerfG hat mit Beschluß vom 14. November 2007 den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem erreicht werden sollte, daß das Hess. NRSG vorläufig außer Kraft gesetzt wird.

Das Gericht erläutert in den Gründen zunächst den Maßstab, anhand dessen zu entscheiden sei. Dabei komme es zunächst darauf an, ob das eigentliche Hauptsacheverfahren - also das Verfahren, in dem später die endgültige Entscheidung getroffen werde - offensichtlich unzulässig oder unbegründet sei. Liege das nicht auf der Hand, müsse abgewogen werden zwischen den Folgen,

- die eintreten, wenn das Gesetz vorläufig suspendiert wird, es sich im späteren Hauptsacheverfahren aber als verfassungsgemäß erweist, und den Folgen,
- die eintreten, wenn das Gesetz aufrechterhalten bleibt, es sich aber im späteren Hauptsacheverfahren als verfassungswidrig erweist.

Dabei sei ein strenger Maßstab anzulegen. Denn durch die Entscheidung würde das Gesetz ja allgemein ausgesetzt und nicht nur im Verhältnis zum Beschwerdeführer. Deswegen seien bei der Folgenabwägung die Auswirkungen der Entscheidung auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen. Es sei nicht nur auf die Verhältnisse des Beschwerdeführers abzustellen.

Das Gericht weist dann weiter darauf hin, bislang lägen allenfalls erste Anhaltspunkte, nicht jedoch belastbare Angaben über Umsatzrückgänge vor. Im übrigen gibt das Gericht zu bedenken, daß sich mögliche Umsatzrückgänge in der Zukunft wieder ausgleichen könnten. Es sei durchaus vorstellbar, daß die Stammkundschaft nach einer gewissen Zeit ihre ablehnende Haltung aufgebe und in die Gaststätten zurückkehre. Vor Ablauf mhererer Monate könne daher kaum der Nachweis eines schweren Nachteils erbracht werden.

Im Ergebnis gibt das Gericht also zu erkennen, daß an der Verfassungsbeschwerde durchaus etwas dran sein könne. Sonst hätte es erst gar nicht zur Folgenabwägung Stellung genommen. Ob die Folgen des Gesetzes für die Gastronomie aber wirklich so schwerwiegend seien wie behauptet, könne frühestens in einigen Monaten gesagt werden. Bis es zu einer definitven Aussage des Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes kommen wird, wird es deswegen noch längere Zeit dauern.