Fehlerhafter Zahnersatz- Pflicht zur Nachbesserung- Ansprüche des Patienten

Gesundheit Arzthaftung
11.11.2012651 Mal gelesen
Ein Überblick

Bei fehlerhaftem Zahnersatz kann Anspruch auf Schadensersatz gegeben sein. Bei neuem Zahnersatz gelten die Regelungen des Werkvertrages. Das bedeutet, der Zahnarzt muss innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nachbessern. Daher sollten die Patienten zuerst mit dem Zahnarzt über Schwierigkeiten mit dem Zahnersatz sprechen und ihm die Möglichkeit einräumen, Beschwerden zu beseitigen.

Wichtig ist: Sofern Sie Ihrem Zahnarzt diese Gelegenheit nicht geben, können Sie unter Umständen einen möglichen Schadensersatzanspruch verlieren. Bestehen die Probleme trotz Nachbesserungen des Zahnarztes weiter, sollten gesetzlich Versicherte sich an Ihre Krankenkasse wenden. Diese lässt Ihren Zahnersatz von einem Gutachter prüfen. Bestehen besondere Umstände, zB. die nachhaltige Zerstörung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient zB. bei Angstpatienten, kann ein Abbruch der Behandlung gerechtfertigt sein. Es kann einem Patienten nicht zugemutet werden, sich immer wieder Nachbesserungsmassnahmen zu unterziehen, wenn keine wirkliche dauerhafte Lösung in Sicht ist. Unter Umständen kann der Patient bei einer mangelhaften Arbeit des Zahnarztes auch die Fahrtkosten erstattet verlangen, wenn diese für die Nachbesserungsmassnahmen anfallen.

Hat der Zahnarzt so mangelhaft gearbeitet, dass Nachbesserungen keinen Erfolg mehr bringen und eine vollständige Neubehandlung notwendig ist, sind die Mehrkosten üblicherweise von dem Zahnarzt ( Erstbehandler) zu tragen, wobei hierzu noch Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche kommen. Oft ist hier das Vertrauensverhältnis so erschüttert, dass die Neubehandlung ein neuer Zahnarzt durchführen sollte.

Schadenersatzansprüche sind vor den Zivilgerichten geltend zu machen. Rechtschutzversicherungen übernehmen hier üblicherweise alle Kosten. Sollten Sie einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen, empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Medizinrecht zu nehmen.

Ich vertrete deutschlandweit die Interessen von Patienten in medizinrechtlichen Fällen. Gerne können Sie mir Ihren Fall schildern- ich berate Sie gerne!

Julia Fellmer

Fachanwältin für Medizinrecht

www.tondorfboehm.de