Eine Internetplattform zum Preisvergleich für die Leistungen von zahnärzten verstößt nicht gegen das Berufsrecht dieser mediziner. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und die Vorinstanzen aufgehoben. Gegen einen Preisvergleich gerade durch den Patienten sei nichts einzuwenden und die Plattform unterstütze den Patienten lediglich in diesem Vorhaben. Auch liege in einer Zahlung an die Plattform bei zustandegekommenem Behandlungsvertrag kein verbotenes Entgelt für die Zuführung von Patienten, sondern eine Entlohnung für die Dienstleistungen, die die Plattform zur Verfügung stellt
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