Der Fall des Rechtsberatungsgesetzes zum 01. Juli 2008

 Freiberufler oder Selbstständiger
01.07.2008714 Mal gelesen

Seit nunmehr 13 Stunden ist es in Kraft: Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, welches das alte Rechtsberatungsgesetz ablöst. Hiernach dürfen auch Nicht-Juristen Rechtsberatung machen (z.B. Architekten, Versicherungen, Kfz-Werkstätten etc.) Was sich auf den 1. Blick wie eine revolutionäre Neuerung anhört, dürfte in der Realität bereits seit Jahren praktiziert worden sein. Wer hat nicht schon mal bei einer Kfz-Werkstatt mit einem zerbeulten Auto gestanden und die "Rechtslage" bezüglich der Übernahme der Reparaturkosten dargelegt bekommen..?! Auch wer ein Haus gebaut hat und Ärger mit den Handwerkern hatte, wird immer schon den Architekten bemüht haben und dieser wird bereitwillig Auskunft zu den Werkvertragsmängeln und den daraus resultierenden Ansprüchen des Auftraggebers gegeben haben.

Also? Alles halb so wild?

Nein. Auch, wenn das jahrelang praktizierte Handeln jetzt einen legalen Mantel erhält. Die umfangreiche und kompetente Beratung werden Sie nur bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erhalten, mit dem kleinen aber nicht unwesentlichen Unterschied: Der Anwalt haftet auf jeden Fall für Falschauskünfte und daraus resultierende Folgen!

Dies garantiert Ihnen die Anwaltszulassung, die ohne eine entsprechen Vermögenshaftpflicht nicht erteilt wird, unabhängig von der fachlichen Qualifikation. Schuster bleibt bei euren Leisten! kann man da wohl nur sagen.

Ich  werde auch weiterhin meine Reparaturwerkstatt aufsuchen, wenn mein Auto defekt ist und nicht zu meinem Zahnarzt gehen, weil dieser in der Vergangenheit erfolgreich an seinem Mofa rumgeschraubt hat.