Rechtsdienstleistungen von allen für alle?

 Freiberufler oder Selbstständiger
19.05.20081117 Mal gelesen

So weit geht das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das das bisher geltende Rechtsberatungsgesetz ablöst und am 01. Juli 2008 in Kraft tritt, nicht. Es regelt aber die Teilhabe am Rechtsberatungsmarkt grundlegend neu. Das Gesetz erlaubt allen Berufsgruppen unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung. Darüber hinaus regelt es die Erbringung unentgeltlicher und karitativer Rechtsdienstleistungen, ermöglicht allen Vereinen die rechtliche Beratung ihrer Mitglieder und reglementiert nur noch Fälle echter Rechtsanwendung im außergerichtlichen Bereich. Mehr hierzu unter www.rechtsanwaltskammer-hamm.de.