Rechtsanwälte dürfen nicht im Cafe beraten- OLG Düsseldorf Juli 2007- RA Sagsöz, Bonn

 Freiberufler oder Selbstständiger
12.09.20071407 Mal gelesen

Rechtsanwälte dürfen nicht im Café beraten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Durchführung einer unter der Bezeichnung «coffee and law» angekündigten Veranstaltung untersagt. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollte eine anwaltliche Erstberatung in der lockeren Atmosphäre eines Cafés stattfinden. Das OLG sah hierin eine Werbeveranstaltung, die für Rechtsanwälte verboten sei. Auch könne das anwaltliche Verschwiegenheitsgebot in einem Café nicht eingehalten werden. Schließlich liege auch noch ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor (Urteil vom 17.07.2007, I-20 U 54/07, rechtskräftig).