Patentrecht: Ausgleichsansprüche zwischen Mithinhabern / Miterfindern
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Bis in das vergangene Jahr hinein war die Frage des Ausgleichanspruches zwischen Miterfindern oder Mitinhabern von Patenten unentschieden und kontrovers diskutiert. Dabei geht es um die Frage, ob der nicht nutzende Mitinhaber gegen den nutzenden Inhaber einen Ausgleichsanspruch besitzt, wenn zwischen den Parteien keine Vereinbarung über die Nutzung des Erfindungsgegenstandes getroffen wurde. Das OLG München hatte 2003 in einer eher Billigkeitserwägungen folgenden Entscheidung festgehalten, dass dem nicht nutzenden Teilhaber ein Ausgleichsanspruch zusteht.