Die Kanzlei Rasch fordert unter anderem in Ihren Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Universal Music GmbH. Ob allerdings tatsächlich eine Verpflichtung zur Abgabe der vorgefertigten und von der Kanzlei Rasch mit übersandten Unterlassungserklärung in dieser Form beseht, kann bezweifelt werden. Hier sollte nichts voreilig unterschrieben werden.
Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird zur Beilegung der Angelegenheit die vergleichsweise Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.200 Euro angeboten. Interessant ist, dass in den Abmahungen vorgerechnet wird, welcher Schaden Universal Music angeblich durch das Zugänglichmachen in Tauschbörsen entstanden sei. Dass viele Nutzer das Album der Sportfreunde Stille aber sicherlich nicht im Laden gekauft und ohne die Möglichkeit des Filesharing ganz darauf verzichtet hätten, wird nicht berücksichtigt. Derartige Schadensberechnungen und Schadensersatzforderungen sind also mit Vorsicht zu genießen.
Es kann nur empfohlen werden, Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung einer fachkundigen anwaltlichen Prüfung unterziehen zu lassen.