Abmahnung: Daniel Sebastian mahnt wegen Filesharing ab| "Dark Fantasy"

Filesharing
06.10.202222 Mal gelesen
Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt für Herrn Robert Diggs einen Anschlussinhaber wegen angeblichem Filesharing ab.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt für Herrn Robert Diggs einen Anschlussinhaber wegen angeblichem Filesharing ab.

Inhalt der Abmahnung: 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen das Lied "Dark Fantasy" aus dem Film "Hangover 3" im Internet in Filesharing Netzwerken (Bittorrent, eDonkey/eKard) zum Download angeboten zu haben. Ausschließlicher Inhaber an den Rechten dieses Musikstücks sei Herr Robert Diggs. Dieser habe dem Abgemahnten keine Erlaubnis zum Filesharing erteilt. Durch dieses Verhalten würde eine Rechtsverletzung des Herrn Robert Diggs aus § 19a UrhG vorliegen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird von Rechtsanwalt Sebastian aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese sieht für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vor. Zudem soll der Abgemahnte zur außergerichtlichen Einigung einen Vergleichsvertrag unterzeichnen. Hierbei wird die Angelegenheit nach Zahlung eines bestimmten Betrags als erledigt angesehen. Auch Auskunft und Vernichtung der Duplikate wird verlangt.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.