Filesharing „Breaking News in Yuba County“ | Frommer Legal mahnt ab

Filesharing
24.06.20217 Mal gelesen
Filesharing „Breaking News in Yuba County“ | Frommer Legal mahnt ab

Frommer Legal mahnt das Filesharing des Films "Breaking News in Yuba County" ab.

"Breaking News in Yuba County" ist eine US-amerikanische schwarzhumorige Krimikomödie von Tate Taylor aus dem Jahr 2021.

 

Über den Film:

Sue Buttons wird bereits seit einiger Zeit nicht mehr von ihrem Mann wertgeschätzt. Als sie ihn eines Tages mit einer anderen im Bett erwischt, erleidet er einen Herzinfarkt und stirbt. Sue beschließt daraufhin, die Leiche zu vergraben und ihren Mann als vermisst zu melden. Sie genießt den Medienrummel, der damit einhergeht, doch eine örtliche Polizistin und andere wollen der Wahrheit auf den Grund gehen.

 

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Gegenstand der Abmahnung ist, dass der Abgemahnten den Film illegal zum Download bereitgestellt habe.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin werden sowohl ein Schadensersatz, als auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

 

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.