Abmahnung Frommer Legal – Anwaltskanzlei Giese München

Filesharing
11.06.2021130 Mal gelesen
Wir haben jeden Tag mit Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte) zu tun. Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen. Kostenlose Erstberatung bundesweit!

Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte) aus München für Twentieth Century Fox, Warner Bros., LEONINE Distribution GmbH , LEONINE Licensing AG, Constantin Film Verleih, Tobis Film GmbH oder auch Studiocanal u.A. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung! Wir können Ihnen wirklich gut helfen, weil wir eben tatsächlich jeden Tag mit Frommer Legal zu tun haben. Ihre Erstberatung ist kostenlos! Bundesweit!

Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und kennen daher Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte) seit vielen Jahren bestens. Wir helfen Ihnen bundesweit!

Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an. Tel.: 089 54 888 98 16

- Abmahnung Frommer Legal 

- Anwaltskanzlei Giese München.

Wir haben jeden Tag mit Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte) u. a. auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in München zu tun. Wir helfen Ihnen bundesweitAuch wenn Sie nicht aus München sind, ist dies ein großer Vorteil für Sie. Wir kennen Frommer Legal und die Richter in München sehr gut. – Anwaltskanzlei Giese München. - Abmahnung Frommer Legal

1.  Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte). Wir haben täglich mit diesen zu tun und kennen diese bestens. 

 

2. Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlungmindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Frommer Legal. 

 

3. Ihr Nutzen 

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Frommer Legal auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

 

Wie lautet der Vorwurf einer Abmahnung Frommer Legal?

Der Vorwurf lautet: „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. In der Regel verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von  935,00,- (Film) oder € 619,50,- und mehr (Serie).

Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben sich darauf spezialisiert, massenweise Abmahnungen wegen Filesharings (illegalen Tauschangebotes) zu verschicken.

Wir haben Erfahrung aus Tausenden solcher Filesharing-Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer, die wie wir Ihren Kanzleisitz in München haben. Lassen Sie sich von uns im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung 089 – 54 888 98 16 helfen

Achtung!

Dabei handelt es sich nicht um Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie bei einer Abmahnung Waldorf Frommer unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, wir helfen Ihnen gerne. Unsere Ersteinschätzung ist ja kostenlos.

 

Abmahnung Frommer Legal: Worum geht`s?

In den allermeisten Fällen werden Abmahnung Frommer Legal u. a. verschickt, weil man ein illegales Tauschbörsenangebot (Filesharing) vorgenommen haben soll. Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass Sie hier einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen (BitTorrent).

Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass Sie gar kein Streaming, sondern einen illegalen Upload getätigt haben (PopcornTime)

Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter.

Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

Zur Haftung eines ermittelten Anschlussinhabers, von dessen Anschluss vermeintlich eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, hat der BGH eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt und zum Ausdruck gebracht, über die heftig kontrovers diskutiert wird:

Der BGH hat nochmals in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 (BGH I ZR 154/15 „Afterlife“) klargestellt, dass der Anschlussinhaber eben nicht den Täter nennen muss.

Daran ändert auch das Urteil des BGH vom v. 30.03.2017, Az. I ZR 19/16 „Loud“, nichts.

Zwar muss der Anschlussinhaber den Namen des Familienangehörigen nennen, wenn er Ihn im Rahmen von Nachforschungen erfahren hat, aber der Anschlussinhaber ist nur zu zumutbaren Nachforschungen verpflichtet. Das gilt nur für den Fall, dass er den Täter kennt.

Bis zu dieser Entscheidung war noch unklar, inwieweit der abgemahnte Internet-Anschlussinhaber zu Nachforschungen bezüglich der potentiellen Nutzung seines Anschlusses durch Dritte verpflichtet ist, um sich selbst zu entlasten. „Der BGH hat nun in seiner Entscheidung erfreulicherweise deutlich klargestellt, dass die Nachforschung lediglich auf einen möglichen Zugriff potentieller Täter und deren Namen bezogen sind. Für Verheiratete ist es ausreichend, wenn sie dem Gericht mitteilen, dass der Ehepartner selbständig Zugriff auf den Computer hatte. Weitergehende Nachforschungen sind dem Anschlussinhaber nicht zuzumuten“.

Der BGH hat also nochmals in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 (BGH I ZR 154/15 „Afterlife“) klargestellt, dass der Anschlussinhaber eben nicht den Täter nennen muss.

 

Wen vertritt Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte)?

  • Bastei Lübbe AG
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Hörbuch Hamburg HHV GmbH
  • Majestic Filmverleih GmbH
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Studiocanal GmbH
  • LEONINE Licensing AG
  • Telepool GmbH
  • Tiberius Film GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Twentieth Century Fox of Germany GmbH
  • Universal Music GmbH
  • LEONINE Distribution GmbH
  • Universal Picture Hamburg GmbH
  • Warner Bros.

 

Abmahnung Frommer Legal: Wie helfen wir Ihnen!

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Ersteinschätzung per Telefon. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer solchen Abmahnung Frommer Legal ein und besprechen wie wir vorgehen:

a) Müssen Sie immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung Frommer Legal werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen. Verwenden Sie auch keine vorgefertigten Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen.

Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung Frommer Legal kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

b) Haften Sie als Anschlussinhaber automatisch ?

Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter.

Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Abmahnung?

Klare Antwort: In aller Regel leider nicht.

 

Kann ich die Ermittlung meiner IP-Adresse als fehlerhaft anzweifeln?

Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies aber tunlichst unterlassen. Die großen Abmahnkanzleien arbeiten seit Jahren mit einer zuverlässigen Anti-Piracy-Software. Sollten Sie nun auf die Idee gebracht werden, die Abmahnung Frommer Legal zu ignorieren, weil Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie falsch ermittelt wurden, dann wird eine Abmahnkanzlei vor Gericht gehen.

Wenn es dann weiterhin Ihre Strategie ist, dass Ihr Anschluss falsch ermittelt worden sein muss, wird ein Gericht anordnen, dass ein Gutachten hierüber einzuholen ist. Vorschuss z.B. hier bei AG München € 6.000,00! Wenn nun der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass die Anti-Piracy-Software – wie so oft – keine Fehler bei der Ermittlung Ihres Anschlusses gemacht hat, fallen zusätzlich zu den sündhaft teuren Abmahn-/ und Prozesskosten diese Sachverständigenkosten für Sie an!

 

Rechtsanwalt 

Christian Giese